Bayer hat die Zulassung des Herbizids Conviso One bereits 2015 beantragt. Während des Zulassungsprozesses änderte das Umweltbundesamt den Faktor für die nationale Risikobewertung für Algen und Gewässerpflanzen. Diese Bewertung führte dazu, dass die beantragten Indikationen (Anwendungsnummern 01 bis 04) nicht zulassungsfähig waren. Daraufhin erstritt sich Bayer im März Recht vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig (1 A 17/21). Seit dem 13. Juli 2022 gilt für Conviso One nun eine novellierte Zulassung mit voller Aufwandmenge als Flächenapplikation (1 x 1,0 l/ha bzw. 2 x 0,5 l/ha).
Die übrigen der insgesamt 14 Indikationen mit teils deutlich geringeren Aufwandmengen sind laut Bayer das Ergebnis des unsicheren, langwierigen Registrierprozesses von Conviso One in Deutschland. Lange sei es nicht klar gewesen, ob die ursprünglich beantragten Indikationen zugelassen würden.
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Bayer hat die Zulassung des Herbizids Conviso One bereits 2015 beantragt. Während des Zulassungsprozesses änderte das Umweltbundesamt den Faktor für die nationale Risikobewertung für Algen und Gewässerpflanzen. Diese Bewertung führte dazu, dass die beantragten Indikationen (Anwendungsnummern 01 bis 04) nicht zulassungsfähig waren. Daraufhin erstritt sich Bayer im März Recht vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig (1 A 17/21). Seit dem 13. Juli 2022 gilt für Conviso One nun eine novellierte Zulassung mit voller Aufwandmenge als Flächenapplikation (1 x 1,0 l/ha bzw. 2 x 0,5 l/ha).
Die übrigen der insgesamt 14 Indikationen mit teils deutlich geringeren Aufwandmengen sind laut Bayer das Ergebnis des unsicheren, langwierigen Registrierprozesses von Conviso One in Deutschland. Lange sei es nicht klar gewesen, ob die ursprünglich beantragten Indikationen zugelassen würden.