Noch immer dauert das Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland viel zu lange. Das zeigen aktuelle Daten, die auf der Antragstellerkonferenz des BVL in diesem Jahr veröffentlicht wurden (siehe Übersicht).
Demnach werden die Anträge zwar schneller abgearbeitet als noch vor drei Jahren. Trotzdem wurde kaum ein Antrag innerhalb der europaweit gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet. Nach EU-Recht hat ein Mitgliedstaat, der einen Antrag erstmalig bewertet und die erste Zulassung erteilt, dafür 12 bis 18 Monate Zeit. Übernimmt ein Mitgliedstaat dagegen die Zulassung eines anderen (Grundsatz der Harmonisierung), liegt die Bearbeitungsfrist bei 120 Tagen. Diese Regelung schreibt die zurzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vor.
Obwohl die deutschen Behörden nach einem EU-Audit 2016 von Brüssel dazu aufgefordert wurden, die Dauer der Zulassungsverfahren zu senken, geht dies offensichtlich nur schleppend voran. Hauptkritikpunkt im damaligen Audit war, dass das Umweltbundesamt (UBA) als sogenannte Einvernehmensbehörde die eingereichten Anträge nicht nur auf EU-Anforderungen, sondern auch auf nationale prüft. Das erhöhe nach Ansicht der EU-Gutachter den Arbeitsaufwand deutlich.
Schwerwiegende Folgen
Die Verzögerungen in der Zulassungspraxis treffen die Landwirtschaft hart. Denn neue, innovative Produkte gelangen erst verspätet auf den Acker. Ein funktionierendes Resistenzmanagement, das im übrigen auch der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz fordert, wird so immer schwieriger.
Das Verstoßen gegen EU-Fristen hat auch rechtliche Folgen. So laufen gegen Deutschland mittlerweile 56 Klagen wegen nicht erteilter Zulassungen (inklusive Schadensersatzklagen). Und die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen nimmt derzeit noch zu. Zusätzlich schaden sich die deutschen Behörden mit ihrem Vorgehen auch selbst. Denn die Bedeutung Deutschlands als bewertender Mitgliedstaat im europäischen Zulassungssystem nimmt immer weiter ab. Im Gegenzug steigt der Anteil gegenseitiger Anerkennungen.
Die EU macht Druck
Nach dem damaligen Audit hat die EU-Kommission die deutschen Behörden aufgefordert, mit einem Aktionsplan den Zulassungsstau abzubauen. Die Maßnahmen dieses Plans laufen zurzeit. Ob sich die Situation verbessert, sollen Überwachungsverfahren zeigen. Bei Nichteinhaltung von Fristen wird es weitere Audits geben. Wenn nötig – so die EU-Kommission – droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
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Noch immer dauert das Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland viel zu lange. Das zeigen aktuelle Daten, die auf der Antragstellerkonferenz des BVL in diesem Jahr veröffentlicht wurden (siehe Übersicht).
Demnach werden die Anträge zwar schneller abgearbeitet als noch vor drei Jahren. Trotzdem wurde kaum ein Antrag innerhalb der europaweit gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet. Nach EU-Recht hat ein Mitgliedstaat, der einen Antrag erstmalig bewertet und die erste Zulassung erteilt, dafür 12 bis 18 Monate Zeit. Übernimmt ein Mitgliedstaat dagegen die Zulassung eines anderen (Grundsatz der Harmonisierung), liegt die Bearbeitungsfrist bei 120 Tagen. Diese Regelung schreibt die zurzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vor.
Obwohl die deutschen Behörden nach einem EU-Audit 2016 von Brüssel dazu aufgefordert wurden, die Dauer der Zulassungsverfahren zu senken, geht dies offensichtlich nur schleppend voran. Hauptkritikpunkt im damaligen Audit war, dass das Umweltbundesamt (UBA) als sogenannte Einvernehmensbehörde die eingereichten Anträge nicht nur auf EU-Anforderungen, sondern auch auf nationale prüft. Das erhöhe nach Ansicht der EU-Gutachter den Arbeitsaufwand deutlich.
Schwerwiegende Folgen
Die Verzögerungen in der Zulassungspraxis treffen die Landwirtschaft hart. Denn neue, innovative Produkte gelangen erst verspätet auf den Acker. Ein funktionierendes Resistenzmanagement, das im übrigen auch der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz fordert, wird so immer schwieriger.
Das Verstoßen gegen EU-Fristen hat auch rechtliche Folgen. So laufen gegen Deutschland mittlerweile 56 Klagen wegen nicht erteilter Zulassungen (inklusive Schadensersatzklagen). Und die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen nimmt derzeit noch zu. Zusätzlich schaden sich die deutschen Behörden mit ihrem Vorgehen auch selbst. Denn die Bedeutung Deutschlands als bewertender Mitgliedstaat im europäischen Zulassungssystem nimmt immer weiter ab. Im Gegenzug steigt der Anteil gegenseitiger Anerkennungen.
Die EU macht Druck
Nach dem damaligen Audit hat die EU-Kommission die deutschen Behörden aufgefordert, mit einem Aktionsplan den Zulassungsstau abzubauen. Die Maßnahmen dieses Plans laufen zurzeit. Ob sich die Situation verbessert, sollen Überwachungsverfahren zeigen. Bei Nichteinhaltung von Fristen wird es weitere Audits geben. Wenn nötig – so die EU-Kommission – droht ein Vertragsverletzungsverfahren.