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Zwischenfrüchte: Die häufigsten Praxisfragen

Lesezeit: 6 Minuten

Viele Ackerbauern wollen die Vorteile von Zwischenfrüchten noch besser ausnutzen. Sabine Zarnik und Dr. Andreas Butz beantworten die häufigsten Fragen aus der Praxis.


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Der Zwischenfruchtanbau ist für die allermeisten Ackerbauern kein Buch mit sieben Siegeln mehr. Nicht nur das Greening hat dafür gesorgt, dass die Anbauflächen steigen. Etliche Praktiker wollen mittlerweile die vielfältigen Vorteile der Zwischenfrüchte – wie etwa die Bindung von Nährstoffen und Wasser, die Verminderung von Erosion, eine bessere Bodenfruchtbarkeit und die Abwehr von Schädlingen – noch stärker ausnutzen. Wie das gehen kann, zeigen die Antworten auf häufige Praktikerfragen.


Was tun, wenn frühe Sommerungen geplant sind?


Wer nach Zwischenfrüchten frühe Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben plant, sollte sicher abfrierende Arten wählen. Oder alternativ für Technik sorgen, die mit viel Biomasse klarkommt. Denn die Bestände wachsen bei milden Wintern fleißig weiter. Totalherbizide können erforderlich sein, wenn Arten wie Winterwicke oder Ölrettich viel Biomasse bilden und eine tiefe Bodenbearbeitung z.B. aufgrund der Erosionsgefahr nicht zulässig ist. Von der Aussaat hoher Anteile winterharter Arten ist abzuraten, wenn vor oder in frühen Sommerungen kein Herbizideinsatz zulässig, ausreichend wirksam oder gewünscht ist. Die Winterhärte (Übers. 1) wird von vielen weiteren Faktoren beeinflusst: Bestände mit guter Stickstoffversorgung frieren bei starkem Temperaturabfall ohne Schneedecke schneller ab als abgehärtete Bestände. Zudem ist die Winterhärte innerhalb der Arten stark sortenabhängig.


Wann ist die Aussaat sinnlos?


Zwischen der Vorkultur und der Aussaat der Folgekultur sollten mindestens 50 Vegetationstage mit Tagesdurchschnittstemperaturen über 9°C liegen. In dieser Zeit muss den Pflanzen ausreichend Wasser zur Verfügung stehen. Ist vor der Aussaat der Zwischenfrucht absehbar, dass das nicht der Fall sein wird, sollte man auf Zwischenfrüchte verzichten.


Welche Zwischenfrucht passt zur Hauptfrucht?


Der Handel bietet spezielle Mischungen für bestimmte Fruchtfolgen an. Inwieweit sich durch Wechselwirkungen zwischen den Arten die Gefahr von Schadorganismen minimieren lässt, ist unsicher. Über Resistenzen gegenüber Nematoden und Viren geben die Saatgutanbieter Auskunft (Übersicht 2).


Reinsaat oder Mischung?


Reinsaaten oder Mischungen aus Sorten einer Pflanzenfamilie sind sinnvoll, wenn phytosanitäre Ziele von wenigen Arten oder nur einer Art oder Sorte verfolgt werden. Das ist z.B. bei nematodenresistenten Senf- und Ölrettichsorten in Zuckerrüben-Fruchtfolgen der Fall. Bei kurzer Vegetationszeit sind angepasste Arten zweckmäßig. Ein Beispiel sind Kreuzblütler in Höhenlagen oder nach „ausgedehnter“ Stoppelbearbeitung zur gezielten Unkrautbekämpfung.


Mischungen sind durch verschiedene Arten (Leguminosen, Gräser, Kreuzblütler und andere) vielfältiger und gegenüber Witterungsschwankungen unempfindlicher. Mit trockenheißer Witterung kommen Phacelia und Kreuzblütler recht gut zurecht, von feuchteren Bedingungen profitieren dagegen einige Kleearten, die sich dann stärker entwickeln können. In Abhängigkeit von der Witterung und vom Standort variieren daher die Aufwü-chse bei gleicher Zusammensetzung von Jahr zu Jahr. In zwei Versuchsjahren in der Rheinebene waren die oberirdischen Aufwüchse sowie die darin gebundene N-Menge verschiedener Mischungen größer als bei der Reinsaat Senf (Übersicht 3, Seite 22). Man kann hier von größeren Effekten im Wurzelbereich und besserer Unkrautunterdrückung ausgehen.


Wie kann man Herbizidrückstände von der Vorkultur vermeiden?


Herbizidrückstände können negative Auswirkungen auf den Auflauf haben. Hier können vor allem die Sulfonylharnstoffe problematisch sein. Bei ex-tremer Trockenheit zwischen der Frühjahrsbehandlung und der Aussaat von Zwischenfrüchten ist eine tiefe Bodenbearbeitung ratsam. Dadurch werden die Herbizide schneller abgebaut.


Wann ist eine Stickstoff-Startgabe ratsam?


Im Regelfall – besonders bei Vorfrüchten mit viel Reststickstoff wie z.B. bei Leguminosen, bei intensiver Bodenbearbeitung sowie auf Böden mit hohem Nachlieferungsvermögen – ist eine Startdüngung nicht nötig. Die Zwischenfrüchte werden durch die Herbstmineralisation ausreichend versorgt.


Bei ungünstigeren Bedingungen kann eine geringe Stickstoff-Gabe sinnvoll sein, da sie die Strohrotte beschleunigt, das Wachstum der Zwischenfrucht fördert und dadurch zu einer besseren Unkrautunterdrückung führt. Dies gilt besonders für Mischungen ohne oder mit nur geringem Leguminosenanteil.


Ist nach der neuen Düngeverordnung eine Düngung zu Zwischenfrüchten erlaubt?


Nach dem Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung wird zu Zwischenfrüchten eine an den Düngebedarf angepasste Düngung mit maximal 30 kg/ha Ammoniumstickstoff oder 60 kg/ha Gesamtstickstoff zulässig sein. Dies bezieht sich auf alle Düngemittel mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 1,5 % in der Trockenmasse. Diese Düngung darf spätestens bis zum 1.10. zu Zwischenfrüchten erfolgen, die bis zum 15.9. gesät wurden. ÖVF-Zwischenfrüchte dürfen nicht mit mineralischen Stickstoff gedüngt werden.


Wie viel kg N lässt sich bei der Folgekultur anrechnen?


Das ist schwer zu quantifizieren. In einem LTZ-Versuch waren im November 2015 im Schnitt von 13 Zwischenfruchtmischungen 41 kg N/ha und in der Senfreinsaat 27 kg N/ha im oberirdischen Aufwuchs gebunden. Die von der Zwischenfrucht gebundene Stickstoffmenge wird mit diesen Zahlen aber unterschätzt, da Wurzelmasse und ca. 10cm Ernterest nicht erfasst werden.


Wieviel Stickstoff der Nachfrucht zur Verfügung steht, hängt u.a. vom Standort, dem Witterungsverlauf und dem C/N-Verhältnis der Zwischenfrucht ab.


Nach der neuen Düngeverordnung muss für eine abgefrorene „Nichtleguminose“, wie Senf, kein Stickstoff für die Folgekultur angerechnet werden. Für eine nicht abgefrorene Nichtleguminose, die im Frühjahr eingearbeitet wird, sind 20 kg N/ha anzurechnen. Dies unterschätzt in der Regel die tatsächlichen Leistungen der Zwischenfrucht für die Nachfrucht.


Im Zwischenfruchtversuch vor Körnermais des LTZ wurden 2016 bei einer Ertragserwartung von 130 dt/ha (240 kg N/ha N-Bedarf) im Schnitt 89 kg N/ha gedüngt. Dabei wurden der parzellengenaue Nmin-Gehalt und pauschal 90 kg N/ha für die Stickstoff-Freisetzung aus der Zwischenfrucht und die Bodennachlieferung berücksichtigt. Der Durchschnittsertrag aller Varianten lag bei 124 dt pro ha (bei 86% TS). Die Unterschiede nach verschiedenen Mischungen waren nicht signifikant.


Wie rechnet man Mischungsanteile in %-Anteil Samen um?


ÖVF-Zwischenfruchtmischungen dürfen selbst gemischt werden. Für die Berechnung der Mischungsanteile ist die Umrechnung von Gewichtsprozent in Prozentanteil Samen zu beachten (Übersicht 4). Mit frei zugänglichen Programmen kann die Zusammensetzung einer Mischung von Gewichtsprozent in Samenanteil in Prozent umgerechnet und für Kontrollzwecke dokumentiert werden (bspw. ÖVF- Rechner des LTZ Augustenberg: www.ltz-bw.de).


Wie rechnen sich Zwischenfrüchte?


Viele Effekte von Zwischenfrüchten, wie z.B. den Schutz vor Bodenerosion oder die Reduktion des Nematodendrucks auf einer Fläche, sind schwer monetär zu bewerten. Weiche Faktoren wie z.B. die Effekte einer Zwischenfrucht auf das Bodenleben werden nicht berücksichtigt. Die Gegenüberstellung der variablen Kosten des Zwischenfruchtanbaus im Vergleich zur Schwarzbrache vor Körnermais liefert aber Anhaltspunkte für die Kosten (Übers. 5). Datengrundlage sind die Kalkulationsdaten Marktfrüchte 2016 der LEL, die Sie unter www.lel-bw.de herunterladen können. Die Etablierungskosten bei intensiver Drillsaat werden bei gleichem Ertrag der Folgekultur durch die Anrechnung einer Stickstofffreisetzung von ca. 40 kg N/ha (1€/kg N) und mit der Förderung von 70 €/ha (FAKT E1.1 in Baden-Württemberg) gedeckt.

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