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Insektenschutzgesetz bekommt nicht alle Stimmen der Union im Bundestag

Der Bundestag hat dem Insektenschutzpaket zugestimmt. Die namentliche Abstimmung zeigt, wie der Pakt die große Koalition und die CDU/CSU-Fraktion zerreißt.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit 355 Ja-Stimmen bei 276 Gegenstimmen und vier Enthaltungen dem ersten Teil des Insektenschutzpaketes zugestimmt. Es enthält die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz. Darin stehen der Biotopschutz von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland und Trockenmauern sowie die Einschränkungsmaßnahmen gegen Lichtverschmutzung in Schutzgebieten. Hier, was auf die Bauern jetzt zukommt...

Mit Nein stimmte die gesamte Opposition aus AfD, FDP, Linken und Grünen. Auch sieben Unionspolitiker stimmten mit Nein, darunter die Agrarpolitiker Johannes Röring, Kees de Vries und Dieter Stier sowie der Energiepolitiker Joachim Pfeiffer.

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Finanzieller Erschwernisausgleich für betroffene Landwirte

Bis zum Schluss hatten Union und SPD heftig um das Insektenschutzpaket gerungen. Vor allem die Agrarpolitiker der CDU/CSU hatten massive Einwände und drohten mit einer Ablehnung. Den Durchbruch zur Verabschiedung brachte die Einigung auf einen langfristigen finanziellen Erschwernisausgleich für von Einschränkungen betroffene Landwirte in Schutzgebieten. Danach hat sich die Bundesregierung verpflichtet, zusätzlich 65 Mio.€ pro Jahr für den Erschwernisausgleich zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um neues Geld aus dem Haushalt des Bundesfinanzministers. Damit wird der Haushalt des BMEL aufgestockt. Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Landwirte, deren Flächen betroffen sind – egal ob konventionell oder ökologisch bewirtschaftet. Die Förderung soll in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten und in Gebieten im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie angewandt werden.

Niedersächsischer Weg und Regeln in Bayern, Baden-Württemberg gesichert

Außerdem haben die Abgeordneten im Bundestag in ihrem Kompromiss die Länderöffnungsklauseln für die neuen Insektenschutzvorgaben rechtlich besser abgesichert. Damit sind die bereits bestehenden Vereinbarungen zum Insektenschutz in Bayern, Baden-Württemberg und der Niedersächsische Weg vor den neuen Auflagen geschützt. Ausdrücklich erlaubt sind dort für die Maßnahmen auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt es aber nicht.

Auch Bundesrat will Pflanzenschutzeinschränkungen beschließen

Am Freitag steht der zweite für die Landwirtschaft viel weitreichendere Teil des Insektenschutzpaketes, die Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, im Bundesrat zur Abstimmung. Darin geht es um die Pflanzenschutz-Verbote in Schutzgebieten und bei Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten, die Gewässerrandstreifen von fünf bis zehn Metern und den Ausstieg aus der Glyphosat Nutzung bis 2024. Auch für diese Einschränkungen soll der über den Bundestag erkämpfte Erschwernisausgleich aus dem Bundeshaushalt genutzt werden.

Connemann pocht auf erreichte Verbesserungen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Gitta Connemann, verteidigte ihr Ja zum Insektenschutzpaket mit den einschneidenden Änderungen, die im Bundestag noch gemacht wurden. „Ein Nein wäre emotional verständlich. Aber damit würden alle Verbesserungen auf dem Spiel stehen, die meine Kolleginnen, Kollegen und ich für die Landwirtschaft erkämpft haben“, begründete Connemann. Da die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom Bundesrat beschlossen wird, kämen zwingend Einschränkungen in der Bewirtschaftung auf die Höfe zu, argumentierte sie weiter. „Diese können wir jetzt abpuffern“, sagte Connemann. Neben dem Erschwernisausgleich stehen für Connemann die Ermöglichung kooperativer Lösungen, die Absicherung von Länderregelungen und die Klarstellung bei den Gewässerrandstreifen als neu erkämpfte Punkte auf der Habenseite.

Röring stimmt mit Nein

Anders als Connemann hat sich ihr Fraktionskollege Johannes Röring entschieden. Er hat mit Nein gestimmt und das damit begründet, dass es zwar den Erschwernisausgleich für betroffene Landwirte gibt, aber keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. „Damit fehlt den landwirtschaftlichen Betrieben die so wichtige Planungssicherheit“, sagte Röring. Er kritisierte vor allem die Pflanzenschutzverbote für FFH-Grünland, diese empfinde er als „besonders schmerzhaft“, sagte Röring. Die Landwirtinnen und Landwirte ermutigte er dennoch, die kooperativen Wege beim Arten- und Insektenschutz weiterzugehen.

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