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So vermeiden Sie Schäden

10 Tipps, wie Sie Ihre Pflanzenschutzspritzen winterfest machen

Wenn Sie Schäden an Ihrer Pflanzenschutzspritze vermeiden wollen, beachten Sie diese 10 Tipps, um das Gerät winterfest zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer der Pflanzenschutzspritze zu erhalten, sollten Sie diese „einwintern“. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Vor der Einwinterung ist das Gerät gründlich von innen und außen zu reinigen.
  • Spritzflüssigkeitsreste dürfen nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
  • Technisch bedingte Restmengen, die im Behälter, Schlauchleitungen, Pumpe usw. zurückbleiben, sind im Verhältnis 1:10 zu verdünnen und auf bereits behandelte oder unbehandelte Teilflächen auszubringen. Den Vorgang sollten Sie zwei- bis dreimal wiederholen.
  • Die Außenreinigung sollte unbedingt auf dem Feld erfolgen.
  • Flüssigkeitsführende Teile sind möglichst noch auf dem Feld zu entleeren. Düsen und Düsenfilter sind auszubauen und zu reinigen.
  • Um die Pumpe vor Auffrieren zu schützen, hat sich der Einsatz von Frostschutzmitteln bewährt. Vorher ist jedoch zu klären, ob bei dem vorhandenen Gerät der Einsatz von Frostschutzmitteln möglich ist. Zudem sollten Sie die Entsorgung des Frostschutzmittels klären.
  • Alternativ können Sie alle wasserführenden Leitungen vollständig entleeren und mit Druckluft ausblasen.
  • Problem Druckleitung zum Manometer: Da diese schwierig mit Frostschutz zu füllen beziehungsweise zu entleeren ist, sollten Sie sie am besten ausbauen und das Manometer zusammen mit dem Spritzcomputer frostfrei lagern.
  • Abschließend sollten Sie alle beweglichen Teile abschmieren und sämtliche Metallteile durch einen Rostschutzmittelbelag vor Korrosion schützen.
  • Stellen Sie die Pflanzenschutzspritze an einem geschützten Ort ab.

Pflanzenschutzmittel frostfrei einlagern

Um die Haltbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten, müssen Sie diese über Winter frostsicher lagern. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit, ob der Lagerraum die Bestimmungen zum Arbeits-, Brand-, Umwelt- und Gewässerschutz einhält. Nicht mehr verwendbare Pflanzenschutzmittel sind über die kommunalen Sondermüllsammelstellen zu entsorgen – keinesfalls über den Hausmüll. Da die Entsorgungsgebühren regional unterschiedlich sind, sollten Sie sich vorher informieren.

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