Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

USA

Überraschung im Monsanto-Prozess: Verfahren wird in zwei Phasen aufgeteilt

Beim Prozessauftakt um mögliche Gesundheitsgefahren durch Roundup in den USA gab es Tumulte, weil das Gericht das Verfahren in zwei Phasen aufteilte. Zunächst geht es ausschließlich darum, ob der Wirkstoff Glyphosat überhaupt gefährlich ist, nicht um mögliche Versäumnisse des Herstellers.

Lesezeit: 2 Minuten

In den USA hat ein zweiter Prozess über die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat gegen das inzwischen zum Bayer-Konzern gehörende Unternehmen Monsanto begonnen. Das US-Gericht in San Francisco soll klären, ob der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat im Produkt Roundup für die Lymphdrüsenkrebserkrankung von Edwin Hardeman verantwortlich war.

Das Gericht prüft nun, ob Monsanto nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen hat. Bayer ist laut Mitteilung von dieser Woche davon überzeugt, dass Roundup nicht für die Krebserkrankung des Mannes verantwortlich sei. 800 Studien hätten belegt, dass das Mittel sicher ist.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Kläger verweisen dagegen auf andere Studien, darunter die bekannte Veröffentlichung der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" einstufte.

Das Gericht hat das Verfahren überraschend in zwei Phasen getrennt: Als erstes wollen die Richter feststellen, ob es wissenschaftliche Beweise gibt, das Glyphosat zweifelsfrei Krebs auslösen kann. Erst wenn diese Frage bejaht ist, wird darüber verhandelt, ob Monsanto daran schuld ist, dass Edwin Hardeman an Krebs erkrankte.

Der Beschluss des Gerichtes, das damit einem Antrag von Monsanto folgte, löste auf Klägerseite Widerspruch und Empörung aus, weshalb der Richter Sanktionen androhen mussten, sollten sich die Kläger nicht an die Prozessordnung halten. „Es ist gut, dass wir ein Verfahren haben, dass sich strikt an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert“, kommentierte ein Sprecher von Bayer gegenüber top agrar online.

Am Mittwoch hält der Leverkusener Konzern seine Bilanzpressekonferenz ab. Es wird erwartet, dass Bayer-Chef Werner Baumann auch zur Glyphosat-Diskussion Stellung nimmt.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.