Agrarreform (GAP)
Ab November 2023 müssen Sie für Mindestbodenbedeckung auf Ihren Flächen sorgen
Erstmalig ab dem 15.11.2023 bis zum 15.1.2024 gilt eine Begrünungspflicht auf 80 % der Ackerflächen. Das schreiben die neuen GLÖZ 6 Standards vor. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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