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Abstimmung zum Düngegesetz wegen Hoftorbilanz wieder verschoben

Der Schlusspunkt unter die Reform der Düngegesetzgebung lässt weiter auf sich warten. Erneut haben die Koalitionsfraktionen die Abstimmung über das Düngegesetz für diese Woche von der Tagesordnung im Bundestag gestrichen. Grund sind weiter Unstimmigkeiten zur Hoftorbilanz.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Schlusspunkt unter die Reform der Düngegesetzgebung lässt weiter auf sich warten. Erneut haben die Koalitionsfraktionen die Abstimmung über das Düngegesetz für diese Woche von der Tagesordnung im Bundestag gestrichen. Grund sind weiter Unstimmigkeiten zur Hoftorbilanz.


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Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben diese Woche erneut die Abstimmung über die Reform des Düngegesetzes im Bundestag vertagt. Neuer Termin für die abschließende Lesung ist nun die nächste Sitzungswoche Mitte Februar. Grund sind erneute Unstimmigkeiten über den Kompromiss zum Düngerecht, den Bund und Länder, BMEL und BMUB, Union, SPD und Grüne Anfang Januar eigentlich in großer Runde getroffen hatten.


Grenze für viehhaltende Betriebe bei der Hoftorbilanz wieder offen


Kern der Auseinandersetzungen ist weiterhin die Einführung der Hoftorbilanz, die im Gesetzentwurf Stoffstrombilanz heißt. Zwar gibt es nach Informationen von top agrar mittlerweile keinen Dissens mehr darüber, dass diese kommen soll und auch über den Zeitplan scheint es keine Diskussionen mehr zu geben. Danach soll sie für viehstarke Betriebe ab 2018 gelten, alle anderen Betriebe sollen sie ab 2023 anwenden müssen. Gestritten wird nun wieder über die Grenze der Großvieheinheiten (GV), ab der ab 2018 die Hoftorbilanz zu erstellen ist. Bei den Kompromissverhandlungen in großer Runde vor knapp zwei Wochen war diese von ursprünglich geplanten 3 GV auf 2,5 GV/ha sowie 2000 Mastschweinen gesenkt worden. Ausnahmen von der Regel sollte es für kleine Betriebe bis 20 ha geben.


Anzahl der betroffenen Betriebe schwierig zu ermitteln


Dem Vernehmen nach will die Union diese Grenzen enger ziehen, um weniger Betriebe bereits ab 2018 der Stoffstrombilanzierung zu unterziehen. Bei der ursprünglichen Grenze von 3 GV/ha hatte das BMEL eine Anzahl von höchstens 12.000 Betrieben genannt, die ab 2018 eine Hoftorbilanz vorweisen müssten. Die SPD argumentierte derweil, für die 3 GV-Grenze gebe es keine statistischen Daten, daher sei im Kompromiss auf die 2,5 GV/ha zurückgegriffen worden, nach denen die Betriebsanzahl statistisch einfacher festzulegen sei. Die Grünen hatten hingegen immer eine Grenze ab 2 GV/ha für die verpflichtende Hoftorbilanzierung gefordert.


Auch Bußgeldhöhe und Derrogation noch im Spiel


In den Verhandlungen ist außerdem jetzt wieder die Bußgeldhöhe, die bei groben Verstößen gegen die Düngeregeln drohen soll. Der Kompromiss hatte maximal 200.000 € festgeschrieben. Dem Vernehmen nach will die Union diese nun auf maximal 100.000 Euro begrenzen. Außerdem stehen wohl auch wieder Ausnahmen von der Stickstoffobergrenze für feste Gärrückstände (Derrogation) in den Verhandlungen.


März Abstimmung im Bundesrat soll noch klappen


Am heutigen Mittwoch verlautet aus Union und SPD, dass die Gespräche über den nächsten Kompromiss im vollen Gange seien. Bis Mitte Februar soll nun wirklich die Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundestag klappen. Der Termin für die abschließende Beratung über die Düngeverordnung im Bundesrat im März soll wie geplant stattfinden.


Spott aus der Opposition


Aus der Opposition kommt mittlerweile zum Düngerecht nur noch Hohn und Spott. „Es ist ungeheuerlich mit welchen politischen Spielchen die CDU/CSU versucht ihren großen Schutzschirm über die güllegefluteten Felder der agrarindustriellen Schweinemäster aufzuspannen ohne auf den Schutz unseres Wasser vor Nitrat und Phosphat Rücksicht zu nehmen“, sagte der Agrarsprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Die Grünen würden ein „Aufweichen“ der Stoffstrombilanz nicht mittragen, so Ostendorff weiter. Die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Kirsten Tackmann, twitterte am Mittwoch: „Ich hätte wirklich mit dem Grünen Kollegen Ostendorff wetten sollen, das heute das Düngegesetz wieder abgesetzt wird“. Die Große Koalition würde beim Thema Düngegesetzgebung versagen, so Tackmann weiter.

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