Die Europaparlamentarier stimmen in dieser Woche über das Gesetz zum möglichen Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ab. Nach dem Kompromiss, der mit dem Europäischen Rat erzielt wurde, sollen die nationalen Regierungen ein Anbauverbot gleich zu Beginn eines Zulassungsverfahrens aussprechen können.
Ursprünglich war ein zweistufiges Zulassungsverfahren vorgesehen, wonach sich in der ersten Phase Mitgliedstaaten und Saatgutkonzerne zunächst verständigen sollten und erst in der zweiten Phase ein nationales gesetzliches Anbauverbot ausgesprochen hätte werden können.
Dem Kompromiss zufolge ist die Beteiligung der Firmen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Vor allem die Grünen hatten davor gewarnt, dass die Unternehmen ansonsten den Antrag ablehnen würden. Außerdem ist jetzt die Einführung sogenannter Koexistenzregelungen in Grenzgebieten vorgesehen, um ein Nebeneinander von konventionellem oder ökologischem Landbau und dem Anbau von GVO zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Regeln für die Risikobewertung verschärft. Die neuen Ausstiegsregelungen sollen auch für bereits von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zugelassene GVO gelten.
Die SPD-Europaabgeordneten erklärten im Vorfeld, dass sie den „mühsam gefundenen Kompromiss zur Ausstiegsregelung“ mittragen würden. Der Anbau von GVO könne damit rechtssicher und umfassend geregelt werden. Ihnen wäre allerdings ein einheitliches europaweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen „sehr viel lieber“ gewesen, um einen Flickenteppich in Europa zu verhindern, der nun unweigerlich entstehen werde, so die SPD-Politiker.
Die Europa-Grünen sehen eine Verbesserung im neuen Papier, halten es aber weiterhin für „völlig inakzeptabel“, dass die Industrie weiter in die Entscheidungsfindung der Mitgliedstaaten einbezogen werden könne. Die Regelungen zur Koexistenz sind für sie unzureichend. Zentrale Forderung bleibe, dass das Zulassungsverfahren grundlegend überarbeitet und demokratisiert werde.
Die Europagruppe der Grünen befürchtet zudem, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Ausstiegsmöglichkeit in Zukunft die Zulassung von GVO auf EU-Ebene nicht mehr blockieren werden, so dass es in den nächsten Jahren zu zahlreichen Neuzulassungen von GVO-Pflanzen kommen könnte.