Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für die neonicotinoide Beize Cruiser 600 FS (Thiamethoxam) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Rüben ausgesprochen. Die folgenden Auflagen betreffen Rübenanbauer noch bis zum 31. Dezember 2022.
Grundsätzlich müssen Landwirte dafür sorgen, dass auf Flächen, die in diesem Jahr mit Cruiser-gebeiztem Saatgut bestellt wurden, bis zu diesem Datum keine Pflanzen blühen – dazu gehören neben Kamille, Samtpappel und Stechapfel auch Melde und Schosser. Zudem darf man auch im kommenden Jahr keine bienenattraktiven Pflanzen anbauen. Ausnahmen gelten, wenn diese erst nach dem 31. Dezember 2022 anfangen zu blühen.
Diese Vorgabe regelt nicht nur die Notfallzulassung, sondern auch weiterführende Verordnungen der Bundesländer. Die Pflanzenschutzdienste sind übrigens verpflichtet zu kontrollieren, ob die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden (Bußgeld!).