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Aeikens zur Düngeverordnung: "Wir werden nachbessern müssen"

Für Agrar-Staatssekretär Aeikens sind die zusätzlichen Forderungen der Kommission hinsichtlich der Sperrfristen bei Festmist und Grünland sowie der Düngung auf Hangflächen gesetzt und nicht mehr abwendbar. Nur über den 20-prozentigen Abschlag bei der Stickstoffdüngung in belasteten Gebieten könne man noch diskutieren.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, lässt keinen Zweifel daran, dass man den zusätzlichen Forderungen der Kommission hinsichtlich der Sperrfristen bei Festmist und Grünland sowie der Düngung auf Hangflächen werde nachkommen müssen. Im Interview (s.u.) kündigt er zugleich an, über den in der landwirtschaftlichen Praxis scharf kritisierten 20-prozentigen Abschlag bei der Stickstoffdüngung in belasteten Gebieten noch einmal mit dem Bundesumweltministerium und der Brüsseler Administration zu diskutieren.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte unterdessen über Twitter, dass man die Vorgaben der EU-Kommission ernst nehme, diese für die Landwirte aber auch praktikabel sein müssten. Unterdessen wurde bekannt, dass der Absatz von mineralischen Stickstoffdüngemitteln in Deutschland erneut gesunken ist.

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Interview

AGRA-EUROPE: EU-Umweltkommissar Vella fordert die Bundesregierung dazu auf, kurzfristig einen umfassenden Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorzulegen. Werden Sie der Aufforderung nachkommen?

Aeikens: Ja. Die Bundesregierung plant, der Europäischen Kommission einen in einigen Punkten geänderten Entwurf zur Düngeverordnung vorzulegen.

Der Kommissar verlangt in seinem Schreiben an die Bundesregierung von Mitte März eine Reihe von Nachbesserungen Ihrer Vorschläge von Ende Januar. Wie stehen Sie generell zu der Kritik, die bisherigen Vorschläge seien zu wenig ambitioniert?

Aeikens: Die bisherigen Vorschläge wurden seitens der Europäischen Kommission grundsätzlich akzeptiert. Sie hat weitere Punkte angesprochen, die sich aus dem Urteil des EuGH ergeben. Das betrifft die Sperrzeiten bei Festmist und Grünland sowie die Düngung im hängigen Gelände mit einer Hangneigung von mehr als 15 %.

Werden Sie dem nachkommen?

Aeikens: Wir werden hier nachbessern müssen. Die konkreten Nachbesserungen sind noch in der Prüfung und werden mit dem federführenden Bundesumweltministerium abgestimmt für die Umsetzung der Nitratrichtlinie.

Die vorgeschlagene Frist zur Verabschiedung der geänderten Rechtsvorschriften bis Ende 2020 erachtet die Kommission als „nicht ehrgeizig genug“. Wird es Zusagen für schnellere Entscheidungen geben?

Aeikens: Wir haben der Europäischen Kommission eine Anpassung der Düngeverordnung bis Mai 2020 zugesagt. Wir werden uns bemühen, möglichst zeitnah die Änderungen auf den Weg zu bringen. Aber der Zeitplan ist den parlamentarischen Vorgaben in Deutschland geschuldet. Die Verfahrensschritte sind rechtlich vorgegeben, und darauf haben wir nur geringe Einflussmöglichkeiten. Das sollte auch die Europäische Kommission anerkennen.

In der Landwirtschaft sorgt insbesondere der Regierungsvorschlag einer 20-prozentigen Stickstoffdüngung unter Bedarf in den roten Gebieten für Unmut. Sie kennen die damit verbundenen Auswirkungen, beispielsweise auf die Erzeugung von Qualitätsweizen. Warum hat das Bundeslandwirtschaftsministerium diesem Vorschlag dennoch zugestimmt?

Aeikens: Ich muss betonen: Wir stehen unmittelbar vor einem Zweitverfahren mit Strafzahlungen. Wenn das seitens der Europäischen Kommission durchgesetzt wird, müssen wir die EU-Auflagen trotzdem erfüllen und können nicht mehr diskutieren.

Sehen Sie eine Möglichkeit, auf den 20-Prozent-Abschlag zu verzichten?

Aeikens: Wir werden diese Maßnahmen noch einmal mit dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission diskutieren.

Welche Maßnahmen könnten diese Vorgaben aus Ihrer Sicht kompensieren?

Aeikens: Wir werden bestehende Wasserschutzkooperationen, die in der Regel sehr erfolgreich den Nitrataustrag reduzieren, in unseren Vorschlag miteinbeziehen.

Die Diskussion um die Düngeverordnung führt in der Landwirtschaft zu erheblicher Verunsicherung. Es entsteht der Eindruck, die zu erwartenden Änderungen würden allenfalls „scheibchenweise“ der Öffentlichkeit präsentiert.

Aeikens: Das ist kein böser Wille, sondern die Folge des noch andauernden Diskussionsprozesses.

Warum macht das Bundeslandwirtschaftsministerium Ende Januar Vorschläge für Änderungen der Düngeverordnung publik, die wenige Wochen später von der Kommission als unzureichend kritisiert werden?

Aeikens: Die EU-Kommission hat unsere Vorschläge im Grundsatz akzeptiert und in lediglich drei Punkten Nachforderungen verlangt.

Umweltkommissar Vella weist in seinem Schreiben darauf hin, die Kommission habe bereits bei der Verabschiedung der Düngenovelle 2017 gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die damals beschlossenen Änderungen unzureichend seien. Gleichzeitig wurde von deutscher Seite gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, mit der Neuregelung der Düngeverordnung sowie der späteren Stoffstrombilanzverordnung hätten die Betriebe Planungssicherheit. War dabei der Wunsch Vater des Gedankens?

Aeikens: Die Europäische Kommission hat sich gegen Ende des Verfahrens zur Evaluierung der Düngeverordnung auf Grund des laufenden Klageverfahrens seit Herbst 2016 nicht mehr zur Düngeverordnung geäußert.

Wäre es im Nachhinein besser gewesen, den damaligen Bedenken der Kommission vollständig Rechnung zu tragen und auf diese Weise eine neuerliche Düngediskussion zu vermeiden?

Aeikens: Wie ich schon sagte, die Kommission hat sich zwischen Herbst 2016 und Oktober 2018 nicht geäußert.

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Bundesregierung sei bereit, die Düngeverordnung „auf Zuruf“ aus Brüssel zu verschärfen?

Aeikens: Wir verschärfen nicht die Düngeverordnung „auf Zuruf“, sondern deshalb, weil die Europäische Kommission eine klare Umsetzung der Nitratrichtlinie von uns, wie auch von anderen Mitgliedstaaten, verlangt.

Es ist kein Geheimnis, dass die Vorstellungen des Bundesweltministeriums zur Änderung des Düngerechts deutlich über die des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinausgehen. Wie schwierig ist die Konsensfindung innerhalb der Bundesregierung?

Aeikens: Die Konsensbildung innerhalb der Bundesregierung ist natürlich nicht einfach. Wir wollen den Grundwasserschutz mit der praktischen Machbarkeit in der Landwirtschaft in Einklang bringen.

Die Vorstellungen der beiden Ressorts in der Agrarumweltpolitik driften offenbar immer weiter auseinander. Täuscht der Eindruck?

Aeikens: Jedes Ressort hat seine Zuständigkeiten. Wir gehen damit professionell um und verhandeln hart.

Wie reagieren Sie darauf?

Aeikens: Wir versuchen dabei, sachgerechte Lösungen zu finden.

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