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Agrarinvestitionsförderung

AFP: Niedersachsen zahlt wieder Zuschüsse für Beregnungsanlagen

Das AFP in Niedersachsen geht in eine neue Runde: Neben Zuschüssen für umweltfreundliche Gülleausbringungs- und Pflanzenschutzgeräte gibt es diese auch wieder für Anlagen zur Feldberegnung.

Lesezeit: 2 Minuten

Investitionswillige Landwirte in Niedersachsen können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für ihre Vorhaben erhalten, informiert der Bauernverband. So gibt es für Stallbauten, Lagerhallen und auch beweglichen Investitionsgüter wie Beregnungsanlagen Fördergelder, wenn Tier-, Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz davon profitieren.

Das Agrarinvestitionsförderprogramm, bei Landwirten unter dem Kürzel AFP besser bekannt, startet in eine neue Runde. Es ist mit 16 Mio. Euro ausgestattet; zwischen 2014 und 2019 waren es zwischen 7 und 12 Mio. Euro, ergänzt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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Das AFP gilt auch als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, von dem mittelbar auch Handwerker und Dienstleistungsunternehmen profitieren. Entgegen den Aussagen des Landvolks werden aber nicht die Fördersätze bei Erfüllung höherer Anforderungen, beispielsweise in Umwelt- und Klimaschutzstandards, erhöht.

Neben Zuschüssen für umweltfreundliche Gülleausbringungs- und Pflanzenschutzgeräte gibt es diese wie auch 2019 wieder für Anlagen zur Feldberegnung. Bei sämtlichen Investitionen darf ein Viehbesatz von zwei Großvieheinheiten je Hektar nicht überschritten werden. Geht mit dem Bauvorhaben eine Verringerung der Tierzahl einher, entfällt diese Grenze, teilt der Verband weiter mit.

Antragsteller müssen mit ihren Buchführungsunterlagen eine ausreichende Eigenkapitalbildung nachweisen, das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen, maximal förderfähig sind Investitionen im Umfang von 1,5 Mio. Euro. Antragsteller, die alle Voraussetzung erfüllen werden in ein Ranking aufgenommen, über das die Zusagen vergeben werden. Junglandwirte können einen zusätzlichen Zuschuss von 10 % der Investitionssummer oder maximal 20.000 Euro beantragen.

Interessierte Landwirte können sich mit ihren Baubetreuungsunternehmen austauschen sowie bei der Landwirtschaftskammer und ihren Bezirks- und Außenstellen beraten lassen. Der Antragszeitraum läuft voraussichtlich vom 2. Juni bis 16. Juni, alle Unterlagen wird die Landwirtschaftskammer als annehmende Stelle auf ihrer Homepage unter www.lwk-niedersachsen.de bereitstellen.

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