Agrarausschuss stimmt einheitlichen Vorgaben für Rote Gebiete zu
Mit einigen Änderungen stimmt der Agrarausschuss des Bundesrates der neuen Verordnung zur Ausweisung der Roten Gebiete zu. Entscheidend wird aber die Bundesratssitzung am 18. September sein.
Die angestrebten bundeseinheitlichen Vorgaben für die Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung sind auf einem guten Weg. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte in dieser Woche der Mitte August von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) nach Maßgabe von Änderungen zu. Zudem empfiehlt der Ausschuss eine Entschließung, in der die Länder auf verbleibende Unzulänglichkeiten bei der AVV hinweisen.
Nachbesserungsbedarf in 12 Punkten
Insgesamt sieht der Agrarausschuss in zwölf Punkten Nachbesserungsbedarf in der vorliegenden Verwaltungsvorschrift. Diese beziehen sich unter anderem auf Detailvorschriften zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete sowie die geplante Übergangsregelung für nitratbelastete Gebiete, sollten die angestrebte Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht werden können. Weitere Ausschussforderungen betreffen die Mindestanforderungen an die Grundwassermessstellen, die vorgesehenen Regionalisierungsverfahren zur Abgrenzung belasteter Gebiete sowie die Anforderungen an die Modellierung der Nitrataustragsgefährdung.
Bundesrat entscheidet am 18. September
Der Umweltausschuss des Bundesrates wird am Donnerstag seine Empfehlungen für die Stellungahme der Länderkammer zur AVV GeA abgeben. Im Plenum des Bundesrates steht die Vorlage dann aller Voraussicht nach am 18. September auf der Tagesordnung. Mit einheitlichen Anforderungen an die Ausweisung von belasteten Gebieten tragen Bund und Länder einer Vorgabe aus der geänderten Düngeverordnung Rechnung.
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Die angestrebten bundeseinheitlichen Vorgaben für die Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung sind auf einem guten Weg. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte in dieser Woche der Mitte August von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) nach Maßgabe von Änderungen zu. Zudem empfiehlt der Ausschuss eine Entschließung, in der die Länder auf verbleibende Unzulänglichkeiten bei der AVV hinweisen.
Nachbesserungsbedarf in 12 Punkten
Insgesamt sieht der Agrarausschuss in zwölf Punkten Nachbesserungsbedarf in der vorliegenden Verwaltungsvorschrift. Diese beziehen sich unter anderem auf Detailvorschriften zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete sowie die geplante Übergangsregelung für nitratbelastete Gebiete, sollten die angestrebte Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht werden können. Weitere Ausschussforderungen betreffen die Mindestanforderungen an die Grundwassermessstellen, die vorgesehenen Regionalisierungsverfahren zur Abgrenzung belasteter Gebiete sowie die Anforderungen an die Modellierung der Nitrataustragsgefährdung.
Bundesrat entscheidet am 18. September
Der Umweltausschuss des Bundesrates wird am Donnerstag seine Empfehlungen für die Stellungahme der Länderkammer zur AVV GeA abgeben. Im Plenum des Bundesrates steht die Vorlage dann aller Voraussicht nach am 18. September auf der Tagesordnung. Mit einheitlichen Anforderungen an die Ausweisung von belasteten Gebieten tragen Bund und Länder einer Vorgabe aus der geänderten Düngeverordnung Rechnung.