Die angestrebten bundeseinheitlichen Vorgaben für die Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung sind auf einem guten Weg. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte in dieser Woche der Mitte August von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) nach Maßgabe von Änderungen zu. Zudem empfiehlt der Ausschuss eine Entschließung, in der die Länder auf verbleibende Unzulänglichkeiten bei der AVV hinweisen.
Nachbesserungsbedarf in 12 Punkten
Insgesamt sieht der Agrarausschuss in zwölf Punkten Nachbesserungsbedarf in der vorliegenden Verwaltungsvorschrift. Diese beziehen sich unter anderem auf Detailvorschriften zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete sowie die geplante Übergangsregelung für nitratbelastete Gebiete, sollten die angestrebte Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht werden können. Weitere Ausschussforderungen betreffen die Mindestanforderungen an die Grundwassermessstellen, die vorgesehenen Regionalisierungsverfahren zur Abgrenzung belasteter Gebiete sowie die Anforderungen an die Modellierung der Nitrataustragsgefährdung.
Bundesrat entscheidet am 18. September
Der Umweltausschuss des Bundesrates wird am Donnerstag seine Empfehlungen für die Stellungahme der Länderkammer zur AVV GeA abgeben. Im Plenum des Bundesrates steht die Vorlage dann aller Voraussicht nach am 18. September auf der Tagesordnung. Mit einheitlichen Anforderungen an die Ausweisung von belasteten Gebieten tragen Bund und Länder einer Vorgabe aus der geänderten Düngeverordnung Rechnung.
von Andreas Gerner
Diese Punkte müssen geändert werden, sonst ist es nicht fair:
- Zu viel Zeit für die längst überfällige Vereinheitlichung (Über 4 Jahre!) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Schaffen die WWAs die Frist nicht (mit oder ohne Absicht...), darf nicht automatisch ROT gelten ! - - - - - - - - - - ... mehr anzeigen - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Bei mehreren Werten gilt gefälligst der Schnitt und nicht der Höchstwert. (am ehesten ein Ausreißer) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Gesundstufung zu GRÜN nicht erst nach 4 Jahren Messung, sondern sobald die guten Werte vorliegen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - wird ein schlechter Brunnen wegen Mängeln kassiert (z.B. Drainage führt in gemessene Quelle...), sind SOFORT dessen Werte rückwirkend zu streichen und das Gebiet anhand der verbliebenen neu zu bewerten. Nicht erst nach Ablauf des 4 Jahres Zeitraums. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Wenn genug gute Brunnen im GWK liegen, darf ein einzelner schlechter NICHT das ganze Gebiet Rot einfärben. Insbesondere, wenn die Ursache nicht zweifelsfrei landwirtschaftlich bedingt ist. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Messstellen müssen eine Mindesttiefe aufweisen ! Kann doch nicht sein, dass die Nitratreduzierende Wirkung beim Versickern bekannt ist, aber dennoch häufig in Drainagetiefe! gemessen wird. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Offene Quellen taugen nicht als Messstelle. Gebohrte Brunnen müssen gestrichen werden, falls Luft eintreten kann (baulicher Mangel). Auf eine offene Quelle wirkt IMMER Luft ein. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Bei Brunnenwerten über 50 bzw 37,5+mg/l ist mit (billigen) Süßstoff- und Coffeintests nachzuweisen, dass die Nitrateinträge nicht aus Abwasser resultieren. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Es zählt nur, ob Brunnen den Grenzwert reißen. Keinerlei Gewichtung, ob die guten Brunnen blitzsauber und die Überschreitung des Ausreißers nur minimal ist. Beispiel: 10 Brunnen á 30 mg: GRÜN. Mittelwert 30mg. ---- 9 Brunnen á 5 mg + 1 Brunnen 55 mg. ROT. Mittelwert 10 mg. weniger anzeigen
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von Andreas Gerner
"einheitliche Vorgaben" sollte auch in der Überschrift in Anführungszeichen stehen.
In der Tat ist es eher Verschärfung als Vereinheitlichung.
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von Andreas Gerner
Gibt´s die 12 Punkte irgendwo zum Nachlesen?
?
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