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Ökologische Vorrangflächen

Agrarforscher empfehlen 10% Brache

Mit der kommenden EU-Agrarreform werden die Vorschriften für ökologische Vorrangflächen umgestaltet. Agrarforscher empfehlen 10% Brache und eine bessere Vernetzung von Schonstreifen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Wirksamkeit der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) auf die biologische Vielfalt und ihre bundesweite Umsetzung haben das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) und das Thünen Institut in zwei Forschungsprojekten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) untersucht. Im Ergebnis stellen sie der bisherigen Gestaltung der ökologischen Vorrangflächen ein schlechtes Zeugnis aus. „Im Ergebnis zeigen diese seit 2015 durchgeführten Untersuchungen, dass die Ökologischen Vorrangflächen in der bisherigen Form insgesamt keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften erbracht haben“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel.

Bessere Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

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Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU aufzuhalten, fordern die Autoren effektivere Maßnahmen sowohl im Umfang als auch in der Qualität. Einfach möglich seien zum Beispiel eine größere Mindestbreite und bessere Vernetzung von Blüh- und Schonstreifen. Das erfordere zugleich eine übergreifende Zusammenarbeit von Umwelt- und Naturschutz und Landwirtschaft. „Die ist leider immer noch nicht selbstverständlich“, sagte Jessel.

Das sind die zentralen Empfehlungen aus den Studien:

  1. Deutlich positive Effekte für die Artenvielfalt werden erst ab einem Anteil von mindestens 10% hochwertiger ÖVF wie Brache- und Blühflächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente erreicht. Derzeit liegt zum Beispiel der Anteil der Brachen am Ackerland lediglich bei rund 3%.
  2. Für Arten der Offenlandschaft wie der Feldlerche bedarf es zusätzlich sogenannter in-crop-Maßnahmen, das heißt produktionsintegrierter Maßnahmen wie dem Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand ohne Pestizid-Einsatz und mit reduzierter Düngung.
  3. Analog zum Ackerland bedarf es im Grünland hochwertiger ÖVF. Eine Bewirtschaftungsruhe von mindestens acht Wochen im Frühjahr / Frühsommer sollte auf einem Mindestanteil des Grünlandes eingehalten werden, um zum Beispiel Bodenbrütern die erfolgreiche Fortpflanzung zu ermöglichen.
  4. Für viele Arten ist die Über- oder Mehrjährigkeit der Maßnahmen wichtig: So sollten angelegte Blühflächen unbedingt über den Winter bis in den Folgesommer bestehen, damit Tiere dort überwintern können und im Frühjahr Nist- und Brutmöglichkeiten vorfinden.
  5. Die ökologische Wirksamkeit von ÖVF wird auch durch Verwaltungsvorgaben beeinflusst: So sollten administrative Mindestvorgaben wie zum Beispiel das jährliche Mulchen der kompletten Brachflächen gestrichen und die Kombination von ÖVF mit Qualifizierungsmaßnahmen der zweiten Säule der GAP für die Landwirtinnen und Landwirte erleichtert werden.
  6. Die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte zur Umsetzung von mehrjährigen und lagetreuen Brachen sollte durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse erhöht werden. Mehrjährige und lagetreue Brachen sind von herausragender Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität in Ackerbaulandschaften.

Die Publikation „Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020“ gibt es als PDF-Datei hier zum Download.

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