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Niedersachsen

Agrarreform: Einschränkung der Winterfurche wird großes Problem

Die Vorgaben der künftigen EU-Agrarförderung bestimmten am Freitag die Diskussion auf der Pflanzenbautagung der LWK Niedersachsen. Die Pflanzenbauberater erklären, was die Hürden sind.

Lesezeit: 3 Minuten

Einmal mehr müssen die Ackerbauern ihre hohe Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellen, wenn sie die Regeln der künftigen EU-Agrarpolitik erfolgreich umsetzen wollen – zum Nutzen der Umwelt wie zum Nutzen ihrer Betriebe. Dies wurde auf der Pflanzenbautagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) deutlich, die am Freitag mit rund 400 Teilnehmern als Videokonferenz stattfand.

Erhalt des Dauergrünlandes, Schutz von Feucht- und Moorgebieten, Vorgaben zu Bodenbearbeitung, zu Bodenbedeckung, zu brachliegenden Flächen und zur Fruchtfolge bis hin zum Verbot von Pflanzenschutz- und Düngemitteln entlang von Gewässern: All das müssen Ackerbaubetriebe künftig bei ihrer Produktion berücksichtigen.

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Je nach Standort und Betriebstyp – darin waren sich Referenten und Teilnehmer der Tagung einig – kommen auf Niedersachsens Höfe erhebliche Änderungen zu. Damit ein Betrieb zukünftig Gelder aus den EU-Fördertöpfen erhält, muss er noch stärker als bisher Umwelt- und Klimaschutzziele erfüllen. So sind der gute und ökologische Zustand der Flächen sowie die Grundanforderungen an die Betriebsführung einzuhalten. Der gute ökologische Zustand der Flächen wird anhand von neun Standards beschrieben, die im Rahmen der Konditionalität (Förder-Auflagen) von jeder Antragstellerin und jedem Antragssteller einzuhalten sind.

Fruchtplanung an häufigere Wechsel anpassen

Bei der abschließenden Diskussionsrunde mit den Pflanzenbauexperten der LWK wurde ersichtlich, dass die GAP-Reform in den vielfältigen Regionen Niedersachsens sehr unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringt:

Holger Oest, Pflanzenbauberater an der LWK-Bezirksstelle Bremervörde, sieht die Einschränkung der Winterfurche durch Vorgaben zur Bodenbedeckung auf den schweren Marschböden sowie die hohe Betroffenheit durch das Dünge- und Pflanzenschutz-Verbot in Gewässerrandstreifen als größte Herausforderung im Ackerbau. Im Futterbau treffe die Betriebe das Pflug- und Umwandlungsverbot von Grünland auf humusreichen Standorten sowie in FFH- und Naturschutzgebieten, so Oest.

Der jährlich vorgeschriebene Fruchtwechsel erfordere eine Umstellung und längerfristige Planung der Fruchtfolge, so Kai-Hendrik Howind, bei der LWK Leiter des Sachgebietes Fruchtfolge, Anbausystem und Digitales. Es gehe ein Stück Flexibilität verloren, jedoch bestünden auch in den Ackerbauregionen Südhannovers durchaus Alternativen.

Für die leichten und intensiv genutzten Böden im Nordosten Niedersachsens zog Dr. Hinrich Hüwing ein Fazit: „Hier sind die Fruchtfolgen schon recht vielfältig – jedoch muss es auch in der neuen Agrarpolitik möglich sein, zum Beispiel bereits angelegte Blühflächen zu integrieren und bestehende Maßnahmen zu nutzen“, so der Berater für Pflanzenschutz und Pflanzenbau an der LWK-Bezirksstelle Uelzen.

Schwetje: Gerade erst an Greening und Co. angepasst

„Bis zur endgültigen Umsetzung sind seitens der Politik noch einige Begriffsdefinitionen zu klären, damit die Landwirte gezielt und sicher die Anpassung ihrer Betriebe vornehmen können“, hob Gerald Burgdorf, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Pflanzenbau und Saatgut, zum Abschluss der Diskussionsrunde hervor.

„Wir alle haben bereits eine Zeit der intensiven Anpassungen hinter uns“, sagte Kammerpräsident Gerhard Schwetje mit Blick auf die Trockenheit der zurückliegenden Jahre, auf den Klimawandel, auf strengere Gesetze zur Düngung und zum Pflanzenschutz sowie mit Blick auf die Preisturbulenzen an den Agrarmärkten. „All diesen Herausforderungen haben wir uns stets gestellt und werden dies in Zukunft tun – somit ist klar, dass wir auch vor den neuen GAP-Regelungen nicht resignieren werden.“

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