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Rheinland-Nassau

Akute Zunahme von Schäden durch Schwarzwild insbesondere im Mais

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau meldet eine massive Zunahme von Schwarzwildschäden und verweist auf die neuen Richtsätze zur Entschädigung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umfrage in den Kreisstellen des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau zur Situation der Wildschäden vor Ort bestätigen, dass aktuell eine akute Zunahme der Schäden durch Schwarzwild im Mais festzustellen ist. Deshalb weist der Verband auf die neue Richtsatztabelle 2019/20 für Wildschäden hin.

Die Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer ist eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 finden Sie hier als Download, sie kann auf Wunsch aberauch in gedruckter Form bestellt werden.

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Eine solche Broschüre gibt es auch für Schäden im Grünland. Die Broschüren sind gegen eine Schutzgebühr digital oder gedruckt bei der LWK zu bekommen. Ansprechpartnerin ist Michaela Beerbaum (michaela.beerbaum@lwk-rlp.de; Tel: 0671/793-1129)

Das Verfahren bei Wildschadensersatz

Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Regulierung von Wildschäden sind in der Broschüre zum „Verfahren bei Wildschadensersatz“ der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die im Januar 2014 überarbeitet worden ist, zu finden.

Die bekannten Formulare zum Wildschadensersatz wurden teilweise überarbeitet. Im Einzelnen betrifft dies die Formulare (Stand März 2019) „Entwurf eines Vorbescheides über Wildschaden (Neu)“ und „Entwurf über eine Kostenfestsetzung in Wildschadenssachen (Neu)“. Die übrigen Formulare sind unverändert und auf der einschlägigen Seite der Landwirtschaftskammer verlinkt.

Sachverständige zur Wildschadensschätzung

Auf der Seite der Landwirtschaftskammer sind unter anderem auch die Sachverständigen zu finden. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt bei größeren Schäden über 750 Euro, bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden. Dieser wird dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen, bei der standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigt werden können, wie gegebenenfalls schadensmindernde Umstände.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau rät:

Drängen Sie in Ihrem Kreis auf die jährliche Zusammenkunft aller Beteiligten am „Runden Tisch Schwarzwild“. Eine wichtige Aufgabe dieser Zusammenkunft muss die Analyse der Strecken bzw. Abschusszahlen sein.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Jagdpachtverträgen sollte das Handlungsprogramm mit den Jagdpächtern diskutiert und möglichst auch mit einer geeigneten Formulierung in dem Jagdpachtvertrag Eingang finden.

Jagdgenossen sollten jährlich mit ihrem Jagdpächter die Möglichkeit zum Abschluss einer Abschussvereinbarung von Schwarzwild nutzen. Hier wird auch ermöglicht, den Abschuss zu planen und die Durchführung im Revier gemeinsam zu gestalten. Es gibt einen Vordruck bzw. ein Formblatt dafür, den der Kreisverband zur Verfügung stellen kann.

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