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topplus EUROPA/Notfallzulassungen Neonikotinoide/Andriukaitis

Andriukaitis: "Ausnahmen verzerren den Wettbewerb zwischen den Landwirten"

Die EU-Kommission schiebt einen Riegel vor ausufernde Notfallgenehmigungen für verbotene Neonikotinoide. 4 EU-Staaten wurden ultimativ aufgefordert, keine weiteren Nofallzulassungen zu genehmigen. Rumänien und Litauen sperren sich. Sie müssen mit Abmahnungen aus Brüssel rechnen. Das Reizthema steht am 18. März auf der Agenda der EU-Agrarminister.

Lesezeit: 3 Minuten

Freiwillige gekoppelte Zahlungen stellen auch mit den neuen Vorschlägen zu Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP2020) weiterhin eine Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten dar, einzelne Sektoren der Landwirtschaft zu unterstützen. Dazu gehört auch der Zuckerrübensektor.

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Dies machte die EU-Kommission angesichts der aufgekommenen Unruhe unter den Rübenbauern in Deutschland und der seit dem Ende des Quotensystems in Mitleidenschaft gezogenen Zuckerindustrie diese Woche erneut in Brüssel deutlich.

Die Gemeinsame Agrarpolitik habe seit geraumer Zeit den Weg der Markorientierung eingeschlagen. Mit dem Ende des Quotensystems sei auch der Zuckersektor konsequenterweise einbezogen worden.

Gleichzeitig wird in Brüssel darauf hingewiesen, dass in der Saison 2017/2018, als die Zuckerproduktion in der EU einen Höhepunkt erreichte, nicht die Zuckerrübenländer mit gekoppelten Zahlungshilfen zum Rekordergebnis beigetragen hätten, sondern die wettbewerbsfähigsten Staaten wie Deutschland und Frankreich.

„Infolgedessen liegt die Entscheidung Zuckerrüben anzubauen, weiterhin allein bei den Landwirten selbst“, heißt es aus der Generaldirektion Landwirtschaft gegenüber top agrar.

Die andere Seite der Medaille: Umgehung des Neonikotinoide-Verbots

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis greift nun durch, wie er im Interview mit top agrar erläuterte:

Nach Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzverordnung dürfen in Notfallsituationen verbotene Wirkstoffe für einen begrenzten Zeitraum zwar erlaubt werden. Die EU-Kommission ist aber befugt einzuschreiten, wenn die Notfallsituation von dem einzelnen Mitgliedstaat nicht ausreichend begründet wird.

Derzeit machen nach Auskunft von Andriukaitis 20 EU-Mitgliedstaaten davon Gebrauch, die seit 2018 verbotenen drei als bienenschädlich eingestuften neonikotinoiden Wirkstoffe, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bei der Aussaat einzubringen.

Besonders beim Beizen von Zuckerrübensaaten machen viele EU-Staaten von dieser Möglichkeit Gebrauch und melden Notfallgenehmigungen bei der EU-Kommission an.

"Damit ist aber jetzt Schluss," kündigte Andriukaitis im Gespräch mit top agrar an. Erstmals untersagte der EU-Gesundheitskommissar vier Mitgliedstaaten in einem Brief an die Landwirtschaftsminister weitere Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung dieser Herbizide. Ungarn und Bulgarien haben bereits nach Aufforderung der EU-Kommission eingelenkt und angekündigt, zukünftig keine weiteren Sondergenehmigungen von Neonicotinoiden zu autorisieren.

Häusling: "Die Antwort aus Brüssel muss ganz eindeutig Nein lauten"

Dies ist dem grünen EU-Abgeordneten und Ökolandwirt Martin Häusling und mit ihm vielen Naturschutzgruppen seit langem ein Dorn im Auge. Das jahrelange Ringen um das Verbot der bienenschädlichen Wirkstoffe werde so unterlaufen und die EU-Kommission schaue tatenlos zu. Die Empörung der Bienenschützer-Gemeinde hat nun in Brüssel Erfolg.

„Wichtig ist nun, dass es nicht bei einem einmaligen Vorgehen gegen Neonikotinoide-einsetzende Mitgliedsländer bleibt. Sollte zukünftig ein EU-Land auf die Idee kommen, die verbotenen Neonikotinoide einsetzen zu wollen, dann muss die Antwort aus Brüssel ganz eindeutig lauten: Nein!“, forderte Häusling. Die EU-Länder täten gut daran, ihre Bemühungen um eine nachhaltige und artenerhaltende Landwirtschaft zu konkretisieren.

Bis dato sind aber – so ist in Brüssel zu erfahren - Rumänien und Litauen dieser Forderung nicht nachgekommen. Andriukaitis hat die beiden Staaten ultimativ aufgefordert auf, ihre nationalen Zulassungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. "Ausnahmegenehmigungen in 20 EU-Mitgliedstaaten untergraben nicht nur das Argument des Schutzes der Bienen, sondern verzerren auch den Wettbewerb zwischen den Landwirten", wie Andriukaitis im Schreiben an die betroffenen Agrarminister anführte.

Unmut lässt vor allem das Sträuben Rumäniens aufkommen, das derzeit die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft innehat. Bis zum kommenden EU-Agrarministerrat am 18. März wird erwartet, dass der rumänische Agrarminister Petre Daea und amtierende Ratsvorsitzende in Brüssel Vollzug meldet und keine weiteren Notfallgenehmigungen ausstellt.

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