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Anwendung von Glyphosat schon heute auf einzelne Bereiche beschränkt

Wie kaum ein anderes Pflanzenschutzmittel stand der Wirkstoff Glyphosat im vergangenen Jahr im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und Diskussion. Besonders in der Kritik steht sein Einsatz in der Vorerntebehandlung von Getreide.

Lesezeit: 4 Minuten

Wie kaum ein anderes Pflanzenschutzmittel stand der Wirkstoff Glyphosat im vergangenen Jahr im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und Diskussion. Besonders in der Kritik steht sein Einsatz in der Vorerntebehandlung von Getreide. „Bereits heute ist die Verwendung jedoch an enge rechtliche Vorgaben geknüpft, deren Einhaltung im Land streng kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert wird“, so Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

 

Die Zulassung von Glyphosatprodukten ist derzeit auf zwei Anwendungsgebiete beschränkt ist:


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Einsatzfall 1


Glyphosat darf eingesetzt werden, wenn Zwiewuchs die Ernte von Getreide erschwert. Unter Zwiewuchs versteht der Landwirt das späte und nachträgliche Wachstum von Trieben. Das setzt immer dann verstärkt ein, wenn nach langandauernder Trockenheit größere Niederschläge die Wasserversorgung der Getreidepflanzen verbessern und in ausgedünnten, oft vorher durch andere Faktoren geschädigten Beständen, genug Standraum vorhanden ist.


Kurz vor der Ernte zeigen sich dann grüne Pflanzen in einem reifen Bestand. Diese grünen Pflanzenteile erhöhen die Feuchtigkeit der Getreidekörner so stark, dass Getreide ohne aufwendige technische Trocknung im Lager rasch verderben würde. Tritt der Zwiewuchs in hohem Maße auf, kann das betroffene Getreidefeld aufgrund der hohen Feuchte des Druschgutes nicht geerntet werden. 


Einsatzfall 2


Ein weiteres zugelassenes Anwendungsgebiet für den Glyphosateinsatz vor der Ernte sind Bestände mit starkem, sogenanntem Getreidelager. Hierbei werden die Halme durch Starkregen und -wind flächenhaft auf den Boden gedrückt und das Unkraut beginnt, durch die Matte der abgeknickten Halme hindurch zu wachsen. Hier würde der hohe Anteil grüner, feuchter Pflanzenteile die Aufnahme der Halme von der Bodenoberfläche verhindern.


Was war 2016?


In diesem Jahr haben Landwirte vor allem mit Zwiewuchs zu kämpfen – verursacht durch ausgedünnte Bestände nach dem Kahlfrost im Januar und durch stärkeren Niederschlag ab Juni nach siebenwöchiger Trockenheit. Die Wintergerste war besonders gefährdet. Diese Gegebenheiten sind mitverantwortlich für das übergreifend niedrigere Ertragsniveau in den Anbaukulturen im Vergleich zu den Vorjahren.


Um das Risiko eines noch ungünstigeren Ernteergebnis zu minimieren, greifen Landwirte vereinzelt auf den Einsatz von Glyphosat zurück. Grundsätzlich ist der Einsatz von Glyphosat aber nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen Zwiewuchs vorzufinden ist. Landwirte aktivieren dann ggf. nur entsprechende Teilbreiten der Spritzgestänge.


Verboten ist hingegen der Glyphosateinsatz zur Reifevereinheitlichung von Getreidebeständen, der in den vergangenen Jahren gelegentlich anzutreffen war. „Ich bin allerdings ganz klar der Auffassung, dass eine ungleichmäßige oder verzögerte Abreife kein Grund dafür ist, ein Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Dies sehen Landwirte und deren Berufsverbände im Land erfreulicherweise ebenso“, erklärte der Minister weiter.


Intensive Kontrollen durchgeführt


Um die eingeschränkte Anwendung von glyphosathaltigen Mitteln zu kontrollieren, hat der Landespflanzenschutzdienst des LALLF in diesem Jahr intensive Flächenkontrollen und Probenahmen durchgeführt. „Knapp 100 Gerstenschläge (98) haben die MitarbeiterInnen des LALLF in der Vorerntezeit unter die Lupe genommen und bei Verdacht auf Fehlbehandlungen Getreideproben entnommen. Diese werden in der Fachabteilung Rückstandsanalytik LALLF auf Rückstände untersucht.“, erklärte Dr. Backhaus.


Auf der überwiegenden Mehrzahl der Gerstenflächen wurde überhaupt kein Glyphosat eingesetzt (73). Behandelte Flächen fanden die Kontrolleure in 25 Fällen vor, von denen auf acht Gerstenfeldern nicht nur betroffene Teilflächen, sondern auch Teilflächen ohne Indikation behandelt wurden. Hier erfolgen nun weitere intensive Betriebskontrollen, die zu einem abschließenden Ergebnis führen werden.


„Wenn auf ¾ der Flächen überhaupt kein Glyphosat eingesetzt wurde, obwohl in vielen Fällen die Voraussetzungen dafür gegeben waren, zeigt es, das die Mehrheit der Landwirte verantwortungsbewusst und mit Augenmaß Glyphosat anwendet“, schätzt Minister Dr. Backhaus ein. Denn ein großer Teil der Gerstenflächen in mittleren und östlichen Landesteilen war im Juli erkennbar von Zwiewuchs betroffen.

Der Minister mahnt die Landwirte dennoch zu größter Sorgfalt im Umgang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.


Nur durch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln, so der Minister weiter, wird es der Landwirtschaft gelingen, neues Vertrauen in die Landwirtschaft seitens der VerbraucherInnen aufzubauen. Nachgewiesene missbräuchliche Anwendungen von Glyphosat stellen einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz dar und werden durch die zuständige Behörde im LALLF verfolgt (Bußgeld, Kürzung von Ausgleichszahlungen).

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