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Artenvielfalt: NABU unterzeichnet Niedersächsischen Weg

Der NABU Niedersachsen wird die gemeinsame Absichtserklärung zur Artenvielfalt zeichnen, die von Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer, BUND und NABU gemeinsam erarbeitetet wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Naturschutzbund (NABU) fordert deutlich schärfere Gesetze zum Erhalt der Artenvielfalt in Niedersachsen. Der Naturschutzbund hatte dazu bereits ein entsprechendes Volksbegehren unterstützt. Das Land Niedersachsen, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer und die beiden Naturschutzverbände BUND und Nabu sind dazu seit Monaten im intensiven Dialog. Sie erarbeiteten gemeinsam ein Papier mit Maßnahmen zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz.

Am heutigen Dienstag teilte der NABU mit, dass der Bund den gemeinsamen niedersächsischen Weg unterzeichnen wird. Der Naturschutzbund verweist jedoch auch darauf, dass diese Absichtserklärung nun verbindlich in ein Gesetz gegossen werden müsse: "Solange die Landesregierung keine weitreichenden, neuen Verbindlichkeiten im Naturschutz schafft, solange bleibt ein Volksbegehren unerlässlich“, sagte Dr. Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. Damit nahm er Bezug auf das kürzlich bei der Landeswahlleiterin angemeldete Volksbegehren Artenvielfalt.

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Diese gemeinsamen Bemühungen zeigen, dass wir uns inhaltlich annähern können – wenn alle Seiten gewillt sind,“ - Dr. Buschmann

„Für uns stimmt die Stoßrichtung, daher zeichnen wir als NABU diese Absichtserklärung. Damit tragen wir auch dem konstruktiven Austausch Rechnung“, Dr. Buschmann.

Offene Diskussionspunkte

Es gebe allerdings auch noch Punkte, bei denen die Einigung interpretationsfähig sei. So solle es zwar ein Verbot von „Pestiziden“ in Schutzgebieten für Grünland geben, aber ob tatsächlich weniger „Pestizide“ verwendet werden, würde von Ausnahmeformulierungen entschieden. „Gerade in den letzten vermeintlichen Refugien innerhalb einer intensiv genutzten Landschaft muss es doch möglich sein, einen Rückzugsraum für unsere stark bedrohten Wiesenvögel und Insekten zu schaffen. Nicht nur weil wir von der Artenvielfalt profitieren, haben wir die Pflicht, sie zu schützen. Stirbt eine Art aus, so ist sie für immer verloren“, so Dr. Buschmann.

„Mit dem Gesetzestext des Volksbegehren Artenvielfalt könnte die Landesregierung ad hoc alle gemeinsam erarbeiteten Positionen gesetzlich umsetzen und somit für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen sorgen“, sagt Dr. Buschmann. Im Gesetzestext würden auch die Landwirte mit finanziellen Ausgleichszahlungen bedacht, wenn die Bewirtschaftung durch Auflagen erschwert würde.

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