Mit einer landesweiten Ausnahmeregelung gibt Sachsen ab sofort ökologische Vorrangflächen für die Futternutzung frei. Die anhaltende Trockenheit und fehlende Wasserreserven im Boden haben dazu geführt, dass beim ersten Futterschnitt in Sachsen vielfach lediglich vierzig bis sechzig Prozent des normalen Ertrages erreicht wurden. Damit ist die reguläre Futterversorgung der Tierbestände gefährdet, begründet das Agrarministerium die Ausnahmeerlaubnis.
"Wir geben die Brachflächen zur Beweidung und Mahd frei, damit die Betriebe ihre Tiere füttern können. Das ist mittlerweile auch eine existenzielle Frage. Die Trockenheit hat dazu geführt, dass Wiesen und Weiden nur etwa die Hälfte an Ertrag bringen. Außerdem sind die Futterreserven wegen der Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 weitgehend aufgebraucht", so Landwirtschaftsminister Wolfram Günther.
Man habe es ganz greifbar mit den Folgen des Klimawandels zu tun. Gleichzeitig könnten Landwirte nach den Erfahrungen von zwei Dürrejahren vorsorgen und zum Beispiel beim Anbau künftig einen höheren Flächenbedarf für die Futterbereitstellung berücksichtigen. Schließlich soll die Freigabe von Vorrangflächen eine Ausnahme bleiben, so Günther.
Die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen muss nicht beantragt oder genehmigt werden. Lediglich für den verbleibenden Zeitraum der Anbaudiversifizierung (1.7. bis 15.7.2020) müssen Betriebe die bis zum 15.7. genutzten Flächen anzeigen. Das entsprechende Formblatt ist eingestellt unter:
https://www.landwirtschaft.sachsen.de/ergaenzende-formulare-37678.html
Ab dem 16. Juli ist die Anzeige nicht mehr erforderlich.