Zuckerrübenanbau
Auch Rheinland-Pfalz stellt Antrag auf Notfallzulassung für Neonikotinoide
Auch Rheinland-Pfalz stellt für die Region Rheinhessen-Nahe-Hunsrück beim BVL einen Antrag auf Notfallzulassung für neonikotinoide Beizen. Das Land kritisiert aber die auferlegten Bedingungen.
Nach NRW hat nun auch Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Notfallzulassung des Wirkstoffes Thiamethoxam zur Beizung von Saatgut gestellt. Das teilt das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mit. Mit Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) habe das Land den Antrag des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück übersandt, heißt es weiter.
Das FDP-geführte Landwirtschaftsministerium kritisiert allerdings, dass das BMEL die Länder auffordert, einen Antrag auf Notfallzulassung zu stellen. Dies sei "rechtlich nicht navollziehbar". Denn dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liege bereits seit Monaten ein Antrag des Zuckerrübenverbandes aus Rheinland-Pfalz vor, der noch immer nicht beschieden sei. Daher beantrage nun das Ministerium aus Rheinland-Pfalz die Notfallzulassung, jedoch „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für Folgefälle“, heißt es in Mainz. Durch den Erlass einer Allgemeinverfügung in Ergänzung zur Notfallzulassung will das Land sicherstellen, dass die maßgeblichen Anforderungen an den Einsatz erfüllt würden. Dazu gehören die Beschränkung des Einsatzes auf Starkbefallsgebiete sowie Maßnahmen zum Schutz der Bienen und anderer Bestäuber.
Auch in Rheinland-Pfalz war eine sehr starke Ausbreitung der Vergilbungsviren 2020 zu beobachten. Im kommenden Jahr seien daher drastischen Ertragsverluste bei Zuckerrüben „absehbar“, heißt es zur Begründung. Monitoringergebnisse der Offizialberatung weisen für den südlichen Landesteil eine sehr hohe Betroffenheit aus, in der Pfalz gelten 6.000 Hektar als stark befallen, in Rheinhessen 5.000 Hektar. Im Norden des Landes kamen zu einem späteren Zeitpunkt weitere 1.500 Hektar Zuckerrübenflächen im Maifeld dazu. Hier war vor allem ab Anfang September ein starkes Infektionsgeschehen zu beobachten. Mit der Beizung werden Blattläuse als Überträger der Virosen wirkungsvoll bekämpft, insektizide Spritzungen auf der Fläche können deutlich reduziert werden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte Ende vergangener Woche bekräftigt, dass es eine bundesweite pauschale Notfallzulassung für Neonikotinoide im Zuckerrübenanbau nicht geben werde. Vielmehr sollten die Länder für stark befallene Gebiete mit Virosen Anträge stellen. Bisher hat bereits das Land NRW seinen Antrag auf Notfallzulassung für Teilgebiete vom BVL bestätigt bekommen. Verknüpft mit der Notfallzulassung sind Auflagen wie eine reduzierte Dosis des Wirkstoffes sowie parallele Anbauauflagen, etwa der Verzicht auf blühende Zwischenfrüchte auf den behandelten Flächen.
Die EU hatte 2018 den Einsatz von mehreren neonikotinoiden Wirkstoffen im Ackerbau verboten. Seitdem haben aber zahlreiche Mitgliedstaaten Notfallzulassungen insbesondere für den Zuckerrübenanbau erteilt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft daher derzeit die Rechtmäßigkeit von Notfallzulassungen für neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in diesen Mitgliedstaaten.
von Guido Müller
immer wieder Campact
Hallo Guido Müller, es ist ein giftiges Geschenk, das zwischen Bescherung, Lockdown und Feiertagsplanung unbemerkt bleiben könnte: Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will gefährliche Bienenkiller – sogenannte Neonicotinoide – noch vor Weihnachten wieder erlauben.[1] ... mehr anzeigen Sie gehören zu den gefährlichsten Giften in der Landwirtschaft: Schon kleinste Mengen können Insekten lähmen oder sogar töten.[2] ----------------------- Dabei waren wir schon einmal viel weiter: 2018 hat die EU die Bienengifte verboten – der öffentliche Protest war zu groß. Zehntausende Menschen sind bei den „Wir haben es satt!“-Demos in Berlin auf die Straße gegangen; Campact hat Klöckners öffentliche Auftritte immer wieder mit Protesten begleitet.[2][3] Das Verbot der EU will die Agrarministerin jetzt mit einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung umgehen.[1] Ihr leises Verfahren droht, unseren Erfolg zu zerstören – und im Corona-Lärm unterzugehen..." /////////////// Hierauf zu antworten ist nicht möglich: "Vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht an Campact! Wegen des sehr hohen E-Mail-Aufkommens sind wir leider nicht mehr in der Lage, Nachrichten an info@campact.de zu bearbeiten. Um Ihnen trotzdem weiterhelfen zu können, setzen wir auf ein zweistufiges Verfahren: (bla bla bla) Campact e.V. - Bewegt Politik! , Artilleriestr. 6 , 27283 Verden ///// Eine Demo vor Campact wäre doch sicher eine AKTION wert. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Andreas Gerner
mit anderen Worten:
Man darf bei beginnendem Befall nichts machen um Schäden abzuwenden. Erst wenn und wo die Kacke am dampfen ist und bereits deutliche Schäden eingetreten, kann im nächsten Jahr (wenn alles rechtzeitig beantragt wurde) ein erneuter Schaden verhindert werden. Stellt Euch das mal für ... mehr anzeigen andere Bereiche vor: Ein Chirurg darf erst sein Besteck desinfizieren, wenn sich ein paar Patienten böse Infektionen eingefangen haben. Eine Brücke darf erst saniert werden, wenn schon ein paar Autos runtergefallen sind. Krebs wird erst behandelt, wenn schon mehrere Organe betroffen sind. Ein Bademeister wird erst eingestellt, wenn schon ein paar Kinder ersoffen sind. Bei einem Banküberfall fährt die Polizei erst los, wenn Schüsse gefallen sind. Oder Zäune werden erst gebaut, wenn die ASP schon im Land ist. Oder eben: Die Einfuhr von Rohrzucker wird erst reglementiert, wenn sämtlicher Regenwald gerodet wurde. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Hans-Jürgen Müller
Besser so?
Von Hans-Jürgen Müller Man könnte die Reihe auch noch weiter fortsetzen: Bienengefährliche Insektizide werden erst verboten wenn die Bienen fast ausgerottet sind, biodiversitätsfördernde Massnahmen werden erst eingeleitet wenn ein Großteil der Tier- und Pflanzenarten verschwunden ... mehr anzeigen ist, der Ausstieg aus der Kernenergie findet erst statt wenn der Atommüllhaufen zu einem kaum beherschbaren Problem geworden ist. Neonikotinoide haben sich als sehr gefährlich für das Überleben der Bienen herausgestellt und das leider erst nachdem diese Wirkstoffe schon zugelassen waren. Deshalb ist es richtig, das die Wirkstoffe vom Markt genommen wurden und sogenannte Notfallzulassungen stark regelementiert werden. Nur so wird dafür gesorgt, das Alternativen gefunden werden. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser