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Auch Rheinland-Pfalz stellt Antrag auf Notfallzulassung für Neonikotinoide

Auch Rheinland-Pfalz stellt für die Region Rheinhessen-Nahe-Hunsrück beim BVL einen Antrag auf Notfallzulassung für neonikotinoide Beizen. Das Land kritisiert aber die auferlegten Bedingungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach NRW hat nun auch Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Notfallzulassung des Wirkstoffes Thiamethoxam zur Beizung von Saatgut gestellt. Das teilt das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mit. Mit Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) habe das Land den Antrag des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück übersandt, heißt es weiter.

Das FDP-geführte Landwirtschaftsministerium kritisiert allerdings, dass das BMEL die Länder auffordert, einen Antrag auf Notfallzulassung zu stellen. Dies sei "rechtlich nicht navollziehbar". Denn dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liege bereits seit Monaten ein Antrag des Zuckerrübenverbandes aus Rheinland-Pfalz vor, der noch immer nicht beschieden sei. Daher beantrage nun das Ministerium aus Rheinland-Pfalz die Notfallzulassung, jedoch „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für Folgefälle“, heißt es in Mainz. Durch den Erlass einer Allgemeinverfügung in Ergänzung zur Notfallzulassung will das Land sicherstellen, dass die maßgeblichen Anforderungen an den Einsatz erfüllt würden. Dazu gehören die Beschränkung des Einsatzes auf Starkbefallsgebiete sowie Maßnahmen zum Schutz der Bienen und anderer Bestäuber.

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Auch in Rheinland-Pfalz war eine sehr starke Ausbreitung der Vergilbungsviren 2020 zu beobachten. Im kommenden Jahr seien daher drastischen Ertragsverluste bei Zuckerrüben „absehbar“, heißt es zur Begründung. Monitoringergebnisse der Offizialberatung weisen für den südlichen Landesteil eine sehr hohe Betroffenheit aus, in der Pfalz gelten 6.000 Hektar als stark befallen, in Rheinhessen 5.000 Hektar. Im Norden des Landes kamen zu einem späteren Zeitpunkt weitere 1.500 Hektar Zuckerrübenflächen im Maifeld dazu. Hier war vor allem ab Anfang September ein starkes Infektionsgeschehen zu beobachten. Mit der Beizung werden Blattläuse als Überträger der Virosen wirkungsvoll bekämpft, insektizide Spritzungen auf der Fläche können deutlich reduziert werden.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte Ende vergangener Woche bekräftigt, dass es eine bundesweite pauschale Notfallzulassung für Neonikotinoide im Zuckerrübenanbau nicht geben werde. Vielmehr sollten die Länder für stark befallene Gebiete mit Virosen Anträge stellen. Bisher hat bereits das Land NRW seinen Antrag auf Notfallzulassung für Teilgebiete vom BVL bestätigt bekommen. Verknüpft mit der Notfallzulassung sind Auflagen wie eine reduzierte Dosis des Wirkstoffes sowie parallele Anbauauflagen, etwa der Verzicht auf blühende Zwischenfrüchte auf den behandelten Flächen.

Die EU hatte 2018 den Einsatz von mehreren neonikotinoiden Wirkstoffen im Ackerbau verboten. Seitdem haben aber zahlreiche Mitgliedstaaten Notfallzulassungen insbesondere für den Zuckerrübenanbau erteilt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft daher derzeit die Rechtmäßigkeit von Notfallzulassungen für neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in diesen Mitgliedstaaten.

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