Sachsen-Anhalt gibt ab sofort Bracheflächen auf Antrag für die Futternutzung frei. Das Landwirtschaftsministerium erlaubt, den Aufwuchs von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet wurden, zur Futternutzung im Einzelfall zuzulassen. Mit dieser Maßnahme unterstützt das Ministerium landwirtschaftliche Betriebe, in denen das Futter wegen Hitze und Trockenheit knapp wird.
Es seien nach dem Dürrejahr 2018 und zu geringen Niederschlägen auch 2019 die Bodenwasservorräte im Land noch lange nicht aufgefüllt, so das Ministerium am Donnerstag. Die Situation sei zwar nicht mit dem Jahr 2018 vergleichbar, dennoch komme es in einigen Regionen weiterhin zu Engpässen bei der Futterversorgung.
Eine Verwendung des Aufwuchses für andere Zwecke (zum Beispiel in einer Biogasanlage) ist übrigens nicht zulässig. Die Ausnahmen gelten ausschließlich zur Futterversorgung in tierhaltenden Betrieben aufgrund regionaler Engpässe.