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Thüringen und Sachsen-Anhalt geben ökologische Vorrangflächen zur Futtergewinnung frei

Nach Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern geben auch Thüringen und Sachsen-Anhalt die Ökologischen Vorrangflächen zur Futterernte frei.

Lesezeit: 3 Minuten

Thüringens Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff und Sachsen-Anhalts Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert geben zum 1. Juli erneut die ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung frei.

Die vom Klimawandel verursachte extreme Trockenheit der letzten beiden Jahre habe dazu geführt, dass die Landwirte keine Futterreserven für die Tierhaltung anlegen konnten, begründen die Politiker das Entgegenkommen. In Thüringen müssen Bauern vorher bescheid geben, in Sachsen-Anhalt kann der Schnitt direkt ab Mittwoch losgehen.

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Formlose Anzeige in Thüringen notwendig

Landwirte, die in Thüringen einen Antrag auf Agrarbeihilfen gestellt haben, können in diesem Jahr wieder die Futtergewinnung auf Brachen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) durchführen.

Die Allgemeinverfügung vom 15.6.2020 hängt in den Zweigstellen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) öffentlich aus. Zusätzlich kann diese auf den TMIL-Seiten eingesehen werden. Wer die Freigabe nutzen will, muss vom 1. bis 15.7.2020 formlos die Anzeige bei der örtlich zuständigen Zweigstelle des TLLLR einreichen. „Mit der Freigabe der ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung wollen wir die Landwirte finanziell entlasten, da sie wegen der geringen Vorräte mehr Futter zukaufen müssten“, so Hoff.

Das auf solchen Flächen gewonnene Futter kann für die eigene Tierhaltung oder auch für die Tierhaltung von Dritten dienen. In der Anzeige müssen die Flächen benannt werden und in welchem Zeitraum der Aufwuchs (Heu/Silage/Weide) genutzt wird.

Die Futternutzung von diesen flächigen Brachen hat im Rahmen der Direktzahlungen folgende Konsequenzen:

Diese Brachen werden im Rahmen der Anbaudiversifizierung im Zeitraum vom 1. bis 15.07.2019 wie Gras und andere Grünfutterpflanzen behandelt. Für die Pflicht zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen bleibt die bisherige Einstufung bestehen. Das TLLLR gibt bei Bedarf Auskunft, ob die Pflichten zur Anbaudiversifizierung problemlos erfolgen können.

Eine generelle Nutzung von Streifenelementen als ökologische Vorrangflächen wie „Feldränder/Pufferstreifen“ und „Streifen beihilfefähiger Flächen am Waldrand“ ist möglich.

In Sachsen-Anhalt ohne Antrag

In Thüringen kam es in den letzten Wochen teilweise zu Wachstumsrückständen beim Grünland und Ackerfutter und zu Ertragsausfällen bis zu 50 % beim ersten Schnitt, berichtet Dalbert. In einigen Betrieben sei deshalb die Futterversorgung gefährdet.

Die Freigabe ist als Sofortmaßnahme ab dem 1. Juli zulässig, wenn durch ungünstige Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird. Betriebe, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen dies beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) unter Angabe der betreffenden Flächen formlos anzeigen. Eine Nachbarschaftshilfe für notleidende Antragsteller mit Tierhaltung ist ebenfalls möglich. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

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