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Radikale Reform

Auch Wissenschaftsakademien fordern neues Gentechnikrecht

Die heutigen Regeln der EU über genetisch veränderte Organismen (GVO) sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist eine radikale Reform notwendig, fordert der EU-Wissenschaftsrat.

Lesezeit: 2 Minuten

Aus den Reihen der Wissenschaft sind erneut Rufe nach einer Revision des europäischen Gentechnikrechts laut geworden. Der Wissenschaftsrat der Europäischen Akademien (EASAC) fordert eine „radikale Reform“ des Rechtsrahmens. Die derzeitigen Vorschriften der Europäischen Union über genetisch veränderte Organismen (GVO) seien nicht mehr zeitgemäß.

Laut den Wissenschaftsakademien haben die neuen Züchtungstechniken (NBT), deren Produkte nach der pauschalen rechtlichen Einstufung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sämtlich als GVO zu behandeln sind, angesichts der heutigen Herausforderungen wie Klimawandel und Ernährungssicherheit ein großes Potential zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen und des Planeten.

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„Seit der Verabschiedung der ersten Verordnungen vor fast 20 Jahren hat sich viel getan“, betonte der Direktor des EASAC-Programms für Biowissenschaften, Dr. Robin Fears. Die notwendige Reform müsse die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse stärken und künftige Unsicherheiten angehen. Parallel dazu werde eine kontinuierliche und transparente Diskussion über die kritischen und ethischen Fragen gebraucht, um Vertrauen zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit aufzubauen.

Nach Ansicht des EASAC sollte die EU-Kommission die GVO-Definition dahingehend überarbeiten, dass genomeditierte Organismen nur dann unter die entsprechende Richtlinie fallen, wenn sie fremdes Erbmaterial enthalten. Kombinationen von genetischer Information, die auch in der Natur oder durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen könnten, sollten nicht unter die Klassifizierung fallen. Ferner sollte ein neuer Rechtsrahmen entwickelt werden, der das Produkt beziehungsweise die Eigenschaften einer Pflanze und nicht die bei der Erzeugung verwendete Technologie reguliert.

Die Bewertung sollte sich laut EASAC dabei auf wissenschaftliche Evidenz stützen und insbesondere prüfen, ob neuartige Eigenschaften unabhängig von den verwendeten NBT ein Risiko darstellen könnten. Um die Instrumente für künftige Innovationen in der landwirtschaftlichen Praxis bereitzustellen, muss die EU-Kommission nach Ansicht der Akademien zudem ihre Unterstützung für Grundlagenforschung und Feldversuche sowie umfassende Folgenabschätzungen ausweiten.

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