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Pflanzenschutz

Ausgleichsflächen für Pflanzenschutzmittel ohne Rechtsgrundlage

Beim Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel will das Umweltbundesamt (UBA) die Landwirte zwingen, 10% der Fläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert diese Forderung aufs schärfste und hält sie für fachlich und rechtlich nicht haltbar.

Lesezeit: 1 Minuten

Zum Streit um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die dafür vom UBA geforderten Ausgleichsflächen, sagte der Präsident des DBV, Joachim Rukwied kürzlich: „Die Forderung des Umweltbundesamtes, ab 2020 beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 10 % der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage in Deutschland und der EU.“ Maßnahmen für den Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität seien über die Gemeinsame Agrarpolitik bereitzustellen. Die zahlreichen Agrarumweltprogramme und das Greening sind Beispiele dafür.

Der Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden, sei rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht gedeckt. Auflagen für Ausgleichsflächen im Betrieb gehörten schlicht nicht in einen Zulassungsbescheid für ein Pflanzenschutzmittel. Aus seiner Sicht ist es zudem problematisch, wenn eine Bundesbehörde eine andere im Zulassungsverfahren federführend beteiligte Bundesbehörde dazu zwingen will, Bescheide ohne tragfähige Rechtsgrundlage zu erteilen.“

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