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Antwort der Bundesregierung

Auslaufende Pflanzenschutzmittelzulassungen dürften sich automatisch verlängern!

Das BVL hat die Zulassung von 25 glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. Für die meisten anderen Mittel, die jetzt ablaufen, erwartet die Regierung eine automatische Verlängerung.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den meisten der derzeit in Deutschland laufenden Antragsverfahren für die erneute Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erwartet die Bundesregierung eine automatische Verlängerung der Genehmigung, weil die Fristen bei der Antragsbearbeitung überschritten werden.

Mit Stand 14. Januar 2019 seien in Deutschland 121 Antragsverfahren für die erneute Pflanzenschutzmittelzulassung anhängig, erklärt die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bei davon 100 werde es im ersten Halbjahr 2019 etwa wegen des Fehlens von Studien voraussichtlich zu keiner Entscheidung kommen, so dass die jeweilige Vorgängerzulassung verlängert werden müsste.

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Bereits verlängert habe das BVL die Zulassung von 25 glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, und zwar bis zum 15. Dezember 2019. Daneben teilt die Bundesregierung mit, dass von den zum Stichtag 23. Dezember 2018 in Deutschland insgesamt 880 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit bei 100 die Vorgängerzulassung mindestens einmal verlängert worden sei, weil vor Ablauf der Zulassung keine Entscheidung über deren Erneuerung getroffen worden sei.

Und auch hinsichtlich der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf EU-Ebene berichtet sie von automatischen Verlängerungen der Vorgängerzulassung. Diese sei bei 85 Wirkstoffen vorgenommen worden, die für die Produktion in Deutschland genehmigter Pflanzenschutzmittel eingesetzt würden. Insgesamt weise die Datenbank zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen der EU-Kommission aktuell 483 genehmigte Wirkstoffe aus.

„Nicht akzeptabel“

Auf die Frage, ob die Zulassungsverlängerung aufgrund von Fristüberschreitungen Menschen und die Umwelt potentiell gefährden könnten, erinnert die Bundesregierung an die Möglichkeiten zur Überprüfung der Genehmigung. Auf neue Erkenntnisse könnten die Behörden jederzeit reagieren. Dabei sei es unerheblich, ob ein Wiedergenehmigungsverfahren abgeschlossen sei.

Für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) sind die Verzögerungen bei der Erneuerung der Zulassung generell, aber auch in Zusammenhang mit den bekannten Verfristungen, „nicht akzeptabel“. Sie müssten endlich der Vergangenheit angehören, forderte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Gleichzeitig begrüßte er die vielfach geäußerten und bereits unternommenen Anstrengungen des BVL, beispielsweise die Personalaufstockung in den Behörden.

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