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topplus Ökologische Vorrangflächen

Ausnahmen wegen Trockenheit sollen unbürokratisch sein

Um dem Futtermangel wegen der Trockenheit zu begegnen, sollen Bauern 2020 ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen dürfen. Der Bauernverband fordert, den Genehmigungsaufwand zu reduzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will den Ländern auch 2020 wieder erlauben, Ausnahmen für die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu erteilen. Wegen des Futtermangels auf Grund der Trockenheit hatte es diese Möglichkeit bereits 2018 und 2019 geben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt nun darauf, dass die Freigabe möglichst bürokratiefrei für die Landwirte erfolgen soll. „Die Bundesländer sollten die allgemeine oder einzelfallbezogene Futternutzung von ÖVF-Flächen mit Zwischenfrüchten oder Gründecke in betroffenen Regionen unbürokratisch und möglichst zeitnah umsetzen können und dies gegenüber den Landwirten frühzeitig signalisieren“, schreibt der DBV in einer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen der Bundesregierung, die top agrar vorliegt.

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Gerade von Trockenheit und Futterengpässen betroffene Landwirte müssten jetzt von den örtlichen Beörden wissen, ob sie aktuell heranwachsende Aufwüchse von ÖVF-Zwischenfrüchten oder ÖVF-Untersaaten (nach Ernte der Hauptkultur, Aussaat der ZF-Mischung und hinreichender Feuchtigkeit) zu gegebenem Zeitpunkt unproblematisch nutzen könnten, heißt es beim DBV. Der Verbabnd fordert von den Ländern eine genehmigungsfreie Futternutzung ohne eine Beschränkung des Nutzungszeitraums. Dafür seien Verfahren von Vorteil, die allenfalls eine Anzeige der Futternutzung bei den zuständigen Stellen vorsehen, schreibt der DBV.

Außerdem schlägt der DBV vor, die Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen nicht nur auf der einzelbetrieblichen Ebene zu gestatten, sondern bei Bedarf auch den regionalen und überregionalen Futtertransfer zuzulassen.

Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ÖVF ausgewiesen sind, müssen mindestens vom 1. Oktober bis 31 Dezember mit eine Kulturpflanzenmischung bestellt sein und dort ist eigentlich nur eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig. Die Bundesregierung will den Ländern wie bereits 2018 und 2019 auch 2020 erlauben, in Gebieten, die wegen Trockenheit Futterknappheit aufweisen, eine Beweidung mit anderen Tierarten oder eine Schnittnutzung zuzulassen.

Außerdem soll es erlaubt werden, auch über den 31. Dezember hinaus bis Mitte Februar 2021 eine Schnittnutzung für Futterzwecke auf den Flächen vor zu nehmen. Es handelt sich allerdings lediglich um eine bis Anfang 2021 befristete Ausnahme auf Grund der außergewöhnlichen Witterungsumstände.

Noch ist die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung dazu nicht abgeschlossen. Einen Kabinettsbeschluss soll es aber spätestens bis Mitte September geben. Das BMEL plant dann, die Verordnung am 18. September den Ländern im Bundesrat zur Abstimmung vor zu legen.

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