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Insektenschutz

Hauk ruft Klöckner und Schulze zur Nachahmung auf

Baden-Württembergs Agrarminister Hauk sieht seine Gesetze für mehr Artenvielfalt als Vorbild für ganz Deutschland. Die Bundesregierung solle dem folgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich am Mittwochabend mit breiter Mehrheit eine ehrgeizige Agenda für den Artenschutz gesetzt. Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig, lobte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) die Ergebnisse. Zur Bundesregierung nach Berlin sendete er die Empfehlung: „Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild für Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sein. Ich schlage dem Bund vor, unserem Beispiel zu folgen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die auf gemeinsamen Zielvereinbarungen und nicht auf Geboten und Verboten beruhen“, sagte Hauk.

In Berlin ringen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) um ganz ähnliche Aspekte wie in Baden-Württemberg. Im September 2019 hatten sie gemeinsam den Aktionsplan Insektenschutz vorgestellt. Dieser sollte in ein Insektenschutzgesetz müden, das ursprünglich mal vor der Sommerpause vorgestellt werden sollte. Doch von den Gesetzentwürfen gibt es bisher keine Spur. Der Streit um die Einzelheiten scheint noch zu groß zu sein.

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In Baden-Württemberg bedeuten die Änderungen des Naturschutz-, des Landwirtschafts- und des Landeskulturgesetzes, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50% zurückgefahren werden muss. Außerdem soll der Anteil des Ökolandbaus im selben Zeitraum auf 30 bis 40% wachsen. Von 2022 an sind Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten verboten. Streuobstwiesen sollen strenger geschützt werden und auf 15 % der Landesfläche soll bis 2030 ein Biotopverbund aufgebaut werden. Zur Förderung von Refugialflächen soll jeder landwirtschaftliche Betrieb mindestens 5 % an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzen. Das Gesetz enthält auch ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken. Außerdem gibt es Einschränkungen für die Beleuchtung von Gebäuden, um die Lichtverschmutzung einzudämmen.

Die meisten Aspekte der Gesetzesänderungen in Baden-Württemberg enthält auch der Aktionsplan Insektenschutz von Schulze und Klöckner. Mehrere runde Tische der beiden Ministerinnen zur Klärung von Details und Definitionen mit allen Beteiligten und Betroffenen haben bisher noch kein handgreifliches Ergebnis gebracht. Um die Details wird in Berlin weiterhin heftig gerungen.

Neben Baden-Württemberg haben sich auch Bayern nach dem erfolgreichen Volksbegehren und Niedersachsen mit seinem Niedersächsischen Weg dem Thema Artenschutz und Landwirtschaft verbindlich angenommen. Auch in Brandenburg haben sich Landwirte, Landnutzer und Naturschutzverbände mittlerweile für einen gemeinsamen Weg zur Erarbeitung von Maßnahmen für den Artenschutz zusammen gerauft. In Nordrhein-Westfalen läuft diese Woche die Volksinitiative Artenvielfalt von Umwelt- und Naturschutzverbänden an. Aktuell sieht es so aus, als liefen die Länder dem Bund beim Thema Artenschutz und Landwirtschaft den Rang ab.

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