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Westfalen/Bayern

Resolution zum Insektenschutzgesetz; Kaniber will Notfallzulassung für Neonicotinoide

Der WLV hat ein Forderungspapier zur Änderung des Insektenschutz-Pakets beschlossen. Kernbotschaft: Das Spritzverbot in FFH-Gebieten muss raus, ebenso wie die 10 m Abstandsregel zu Gewässern.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskabinett will am Mittwoch entscheiden, ob das Insektenschutzpaket, bestehend aus einem Entwurf für ein Insektenschutzgesetz und einem Entwurf für eine Pflanzenschutzanwendungsverordnung, in das Gesetzgebungsverfahren gegeben wird.

Aus Sicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) droht das Insektenschutzpaket zu einer massiven Belastung für die heimische Landwirtschaft zu werden. Hierbei gehe es nicht nur um gravierende Eingriffe in die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht auf den Höfen, sondern auch um die Zerstörung aller kooperativen Ansätze und Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft, Behörden und Naturschutz, so der WLV. Die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz sieht der Verband in Gefahr.

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Deshalb ruft der WLV die Politik dazu auf, notwendige Korrekturen am Insektenschutzpaket im Sinne des Kooperationsgedankens vorzunehmen.

Die Mängel in den Entwürfen seien so gravierend, dass das Paket grundsätzlich überarbeitet werden müsse. Bundesweit wären hiervon 1,2 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen betroffen, in NRW allein ca. 150.000 ha.

Folgende Punkte müssen an dem Entwurf der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und dem Entwurf des Insektenschutzgesetzes geändert werden:

1. Keine pauschalen Pflanzenschutzverbote in FFH-Gebieten!

Von den geplanten Pflanzenschutzverboten in FFH-Gebieten wären erhebliche Flächen, zum Teil auf guten Ackerbaustandorten betroffen. Eine Förderung von freiwilligen Reduktionsmaßnahmen wäre nicht mehr möglich.

2. Keine 10-Meter-Gewässerrandstreifen mit pauschalen Pflanzenschutzverboten!

Diese ordnungsrechtliche Regelung würde ebenfalls Ansätze des kooperativen Naturschutzes konterkarieren und käme aufgrund fehlenden Ausgleichs einer kalten Enteignung gleich. Freiwillige Uferrandstreifenprogramme würden ausgehebelt.

3. Überarbeitung der Definitionen für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen!

Die Erweiterung des Biotopschutzes auf artenreiches Grünland und Streuobstwiesen, stellt eine erhebliche Bewirtschaftungseinschränkung dar. Bei den Streuobstwiesen würden die Landwirte dafür bestraft, dass sie sich in der Vergangenheit um diese gekümmert und die Wiesen gepflegt haben. Auch hier würden freiwillige Bemühungen zum Erhalt der Streuobstwiesen torpediert und die Zusammenarbeit mit dem NABU NRW im „Netzwerk Streuobstwiesen“ beschädigt.

Die Landwirtschaft unterstützt laut WLV den Insektenschutz und arbeitet mit an der Entwicklung praxistauglicher und wirtschaftlich tragfähiger Lösungen für den Erhalt der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften. Die jetzt vorgesehenen, umfangreichen entschädigungslosen Eingriffe zerstörten jedoch den Glauben der Landwirte an Zusagen der Politik, die bei der Ausweisung von Schutzgebieten, beispielsweise von FFH-Gebieten, immer wieder versichert hatte, dass sie Naturschutzauflagen mit den betroffenen Betrieben abstimmen und die dadurch verursachten Ausfälle kompensieren werden, heißt es aus Münster.

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Videostatement von BBV-Präsident Walter Heidl

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Kaniber: „Finger weg vom Eigentum der Bauern!“

Das sieht auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber so. Anlässlich einer Demo von Zuckerrübenanbauern in Franken schrieb sie, dass sie eine zentrale Botschaft habe: „Finger weg vom Eigentum unserer Bäuerinnen und Bauern. Freiwilligkeit muss auch in Zukunft vor Ordnungsrecht stehen. Bayern hat hier über Jahre Zeichen gesetzt. Ich lasse mir diesen guten und vertrauensvollen Weg mit den Landbewirtschaftern nicht durch eine Bundesumweltministerin aus der Hand schlagen, die glaubt, alles per Ordnungsrecht festlegen zu müssen.“

Kaniber warnt davor, durch Hintertüren ein bürokratisches Monster zu schaffen, das jede Pflanzenschutzmaßnahme in FFH Gebieten erlaubnispflichtig macht. Die Landwirte würden mit der Natur arbeiten, sie bräuchten flexible Möglichkeiten, den notwendigen Pflanzenschutz auch weiterhin praktikabel zu gestalten.

„Zeigen wir gemeinsam, dass dieser Weg der bessere ist. Dass wir freiwillig gewillt sind, der Natur ein Stück Freiraum zurück zu geben. Über unsere vielfältigen Angebote im Kulturlandschaftsprogramm oder Vertragsnaturschutz. Gehen wir vorbildlich mit dem chemischen Pflanzenschutz um. Ich weiß, dass Sie an den Themen Digitalisierung und Robotik dran sind. Vieles braucht noch Zeit, aber die Zuckerrübenanbauer waren Neuem gegenüber immer sehr aufgeschlossen“, so Kaniber am Dienstag.

Sie wisse, dass sie sich auf die Zuckerrübenanbauer verlassen könne. Deswegen plädiert sie klar zur Notfallzulassung von Neonicotinoiden für Franken, weil dort die Schäden am größten waren. Die CSU-Politikerin will dies mit einem umfangreichen Monitoring begleiten lassen. Das soll auch dem Schutz vor ungerechtfertigten Angriffen bekannter Organisationen dienen.

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