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Ausgewogene Betrachtung

Bauern beachten 17 Gebote für guten Pflanzenschutz

Der Landesbauernverband Brandenburg erklärt, welch hohe Hürden der Einsatz von Spritzmitteln in Deutschland hat und wie genau sich ein Landwirt einen gezielten Einsatz überlegt.

Lesezeit: 2 Minuten

17 Verordnungen und Gesetze müssen Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in ihren Kulturen beachten. Sie betreffen das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, deren sachgerechte Anwendung, die regelmäßige technische Prüfung der Pflanzenschutzgeräte, die gefahrenlose Lagerung, den Bienenschutz oder auch die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel mit Drohnen.

Landwirte sind zudem verpflichtet, Wirkstoff und Menge des eingesetzten Pflanzenschutzmittels in Ackerschlagkarteien zu erfassen und dem Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftsamtes zu melden. Darauf weist der Landesbauernverband Brandenburg hin, nachdem Umweltschützer am Mittwoch mit ihrem Pestizidatlas medial Stimmung gegen den Pflanzenschutz gemacht hatten.

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Planung des Einsatzes

Erst nach Erfüllung dieser Vorgaben würden Landwirte die betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Details des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln planen. Faktoren wie Standortbedingungen, Witterung, Bodenzustand, Ansprüche der Kultur, die die Pflanzengesundheit beeinflussen, werden in die Planung einbezogen. Viele der sandigen Ackerböden Brandenburgs sind erosionsgefährdet.

Statt Einsatz des bodenwendenden Pfluges zur Unkrautregulierung vor der nächsten Aussaat entscheiden sich die Pflanzenbau-Verantwortlichen daher in vielen Fällen für die Anwendung eines bodenschonenden Totalherbizids.

Integrierter Pflanzenschutz hat Vorrang

Zu dieser standortbezogenen Überlegung kommt die betriebswirtschaftliche des Unternehmers. „In Brandenburg setzen wir auf das Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes. Das heißt, wir wägen alle verfügbaren Maßnahmen der Abwehr, der mechanischen, biologischen oder chemischen Bekämpfung von Schadorganismen sowohl nach ökologischen als auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Es gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich“, erläutert LBV-Präsident Henrik Wendorff das Vorgehen.

Ein vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ginge mit Ertragsverlusten bis zu 40 %, vor allem jedoch mit Qualitätseinbußen einher. Das Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes, wie es von 99,5 % der Landwirte in Brandenburg umgesetzt wird, ist laut Wendorff daher relevanter Bestandteil eines nachhaltigen Betriebsergebnisses.

Fair bleiben

Nach dieser Bestandsaufnahme wirbt der Landesbauernverband Brandenburg für eine ausgewogene Betrachtung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, die die regionalen Standortbedingungen und das daraus resultierende Ertragspotenzial einbezieht. Pflanzenschutz wird in Brandenburg verantwortungsvoll und nach sorgfältiger Abwägung alternativer, mechanischer Verfahren wie Hacke und Striegel durchgeführt wird. Genutzt werden dabei auch Sensor gesteuerte Geräte zur bedarfsgerechten Ausbringung.

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