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Brandenburg

Bauernbund bringt Rückfallklausel für Düngenovelle in die Diskussion

Der Bauernbund Brandenburg schlägt vor, im Düngegesetz eine Passage einzubauen, die den Bund innerhalb eines Jahres zum Aufbau eines funktionierenden Meßstellennetz verpflichtet.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bauernbund Brandenburg hat für die Novelle der Düngeverordnung eine „Rückfallklausel“ vorgeschlagen. „Bei einer für das Grundwasser und die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe so wichtigen Frage dürfen wir uns nicht durch politische Kompromisse oder EU-Strafandrohungen unter Druck setzen lassen“, forderte Bauernbund-Vorstand Lutz Wercham, Ackerbauer aus Wilhelmsaue im Oderland: „Wenn es länger dauert, eine sachgerechte Regelung zu finden, dann müssen wir uns diese Zeit nehmen.“

Konkret möchte der 33-jährige Landwirt einen letzten Paragraphen in den Gesetzestext eingefügt wissen, mit dem sich die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten ein flächendeckendes, repräsentatives, funktionierendes und unverfälschtes Meßstellennetz für landwirtschaftliche Nährstoffeinträge aufzubauen und auf Grundlage der Ergebnisse die Düngeverordnung innerhalb eines weiteren Jahres erneut zu novellieren.

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Wercham: „Damit das Umweltbundesamt gewarnt ist, sollte zeitgleich ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der aufklärt, wer für die Manipulation der 2016 nach Brüssel gemeldeten Grundwasserdaten Verantwortung trägt.“

Der Bauernbund weist seit 2016 darauf hin, dass die Messergebnisse, auf deren Grundlage die EU-Kommission verständlicherweise eine Notwendigkeit zur Verschärfung des Düngerechts ableitet, willkürlich zusammengestellt wurden mit der erkennbaren Absicht, einen schlechten Zustand des Grundwassers unter landwirtschaftlichen Flächen vorzutäuschen.

Durch die Bauernproteste der vergangenen Monate sei diese Erkenntnis inzwischen zum Allgemeinwissen geworden, freut sich Wercham: „An vielen Stellen konnte sogar nachgewiesen werden, dass die erhöhten Nitratwerte nicht-landwirtschaftliche Ursachen haben, zum Beispiel undichte Kanalisation oder Altlasten. Diesen Fakten muss die Bundesregierung endlich Rechnung tragen.“

Otte-Kinast und Lies: „Verursacherprinzip muss stärker berücksichtigt werden

Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Agrarministerin Julia Klöckner haben unterdessen Post von der Niedersächsischen Landesregierung in Hannover erhalten: Im Ringen um die künftige Düngeverordnung untermauern Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast gemeinsam ihre Forderungen im Umgang mit Risikogebieten, den sogenannten „Rote Gebieten". Der Minister und die Ministerin haben hierfür einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Düngeverordnung übersandt, teilt das Hannoveraner Agrarministerium am Mittwoch mit.

Statt sich auf Nitrat-Konzentrationen in den Grundwasser-Messstellen zu konzentrieren, wollen die niedersächsischen Ressortchefs, dass sich die Ausweisung der „Roten Gebiete" stärker am Verursacherprinzip orientiert. Das bedeutet, dass bereits an der Erdoberfläche angesetzt wird und in einem „Emissionsmodell" diejenigen Gebiete identifiziert werden, in denen die landwirtschaftliche Düngung zu überhöhten Nitratgehalten im Sickerwasser führt.

Niedersachsen will damit frühzeitig Nitrateinträge in Sickerwasser aufgrund der aktuellen Flächenbewirtschaftung stoppen und nicht erst später auf zu hohe Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser reagieren. Betriebe, die die Grenzwerte einhalten, sollen so von den strengeren Regeln verschont bleiben. „Ein emissionsbasierter Ansatz für die Festlegung der roten Gebiete würde das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigen", schreiben Olaf Lies und Barbara Otte-Kinast übereinstimmend. Damit verbunden wären auch ein kurzfristiges Monitoring und rasche Änderungen beim Düngeverhalten der Landwirte möglich, heißt es.

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