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Backhaus vs. Kurreck

Bauernverband MV drängt auf neue Landesdüngeverordnung

Die Düngeverordnung MV ist laut Gericht unzulässig. Das Agrarministerium legt Beschwerde ein und strebt eine Revision an. Zwischen dem Minister und dem Bauernpräsidenten ist nun ein Streit entbrannt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern übt deutliche Kritik am Kurs des Landes in Bezug auf die Düngelandesverordnung. Zu Wochenbeginn legte das Agrarministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. Es ficht damit das Urteil des OVG Greifswald vom 5. November 2021 an, in dem die Landesdüngeverordnung MV vom 23. Juli 2019 und die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt wurde.

Anstatt zügig und rechtskonform eine neue Düngelandesverordnung zu erarbeiten, die verursachergerecht durch landwirtschaftlichen Einfluss nitratbelasteten Flächen ausweist, spiele das Ministerium auf Zeit, macht Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern klar. Die Entscheidung des Ministeriums sei allein aus taktischen Erwägungen getroffen worden. „Sie hat zur Folge, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern weiter in Ungewissheit wirtschaften müssen“, so Detlef Kurreck.

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Auch die Drohung von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass nach dem Urteil des OVG Greifswald künftig rund 85 statt 13 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern zu roten Gebieten erklärt werden müssten, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. „Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Verfassung“, unterstreicht Bauernpräsident Kurreck. „Sollte das Land trotz und unter Missachtung dieser Bedenken großflächige rote Gebiete ausweisen, ist bei diesem Thema die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage gestellt.“ Zudem wären weitere Klagen von Landwirten wahrscheinlich.

Backhaus empört

Die Kritik des Bauernverbandes hat am Dienstag auch Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erreicht. Am Mittwoch beschäftigt die Düngeverordnung nämlich auch den Landtag im Schweriner Schloss.

„Ich muss mich schon sehr wundern: Einerseits moniert der Bauernverband, wir würden nicht rechtskonform arbeiten. Anderseits müssen wir uns nun den Vorwurf gefallen lassen, wir spielten auf Zeit und arbeiteten nicht schnell genug. Die Argumentation des Bauernverbandes lässt für mich nur einen Schluss zu: Es scheint mir als habe der Verband Scheuklappen auf und lässt letztlich nur die eigenen Vorstellungen gelten. Dazu gehört in erster Linie möglichst ohne große Einschränkungen weiter wirtschaften zu können. Das ist betriebswirtschaftlich auch vollkommen nachzuvollziehen, wird aber nicht den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltschonende und klimaangepasste Landwirtschaft gerecht. Fakt ist: Unser Grundwasser ist mit Schadstoffen belastet, die dort nicht hineingehören. Das muss auch die Landwirtschaft einsehen und gewillt sein, mit der Politik konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

Dass die Düngelandesverordnung ausgerechnet durch eine Klage von Landwirten gekippt wurde, sieht der Minister als paradox an. Schließlich sei man im Prozess der Ausweisung den Wünschen der Landwirte nach einer Binnendifferenzierung gefolgt, was eine genauere Bestimmung nitratbelasteter Gebiete ermöglichte. Backhaus steht deshalb weiterhin zu der Korrektheit des gewählten Verfahrens.

Da eine Revision gegen das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht zugelassen wurde, hat das Landwirtschaftsministerium nun eine Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, doch noch in Revision gehen zu können. Um die nun entstandene Regelungslücke zu schließen, arbeitet das Agrarministerium parallel mit Hochdruck an einer neuen Düngelandesverordnung. Ziel ist, bis zum Beginn der Düngesaison im März Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen.

Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen nicht adäquater Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie klargestellt hat, dass die Bundesvorschriften geändert werden müssen. Ziel der EU-Kommission ist ein wirksamer Schutz des Grundwassers, verbunden mit der Erwartung, dass künftig in allen Bundesländern – und damit auch in MV – deutlich mehr „rote“ Gebiete ausgewiesen werden. Im Laufe des nächsten Jahres wird es also zu einer geänderten Rechtslage kommen; in diesem Zuge wird dann auch die Landesregelung wiederum anzupassen sein.

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