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Vorwürfe

Bayer startet externe Untersuchung von Monsantos Datensammlung

Die Bayer AG hat mit der Aufarbeitung der Vorwürfe rund um die diskutierten Stakeholder-Listen von Monsanto begonnen. Auch Personen auf EU-Ebene seien erfasst worden, teilte der Konzern mit. Man wolle die Betroffenen kontaktieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Eine externe Anwaltskanzlei Sidley Austin werde das Projekt untersuchen und die erhobenen Vorwürfe bewerten, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. In der vorvergangenen Woche war bekannt geworden, dass Monsanto Ende 2016 zu mehr als 200 Personen in Frankreich zahlreiche Daten gesammelt und die Betroffenen unter anderem anhand ihrer Einstellung zu Glyphosat in Gegner und Unterstützer eingeteilt hatte. Bei der Pariser Staatsanwaltschaft war daraufhin Anzeige erstattet worden; auch die nationale Datenschutzbehörde (CNIL) wird sich Medienberichten zufolge mit dem Fall befassen.

Derzeit geht Bayer davon aus, dass die Agentur FleishmanHillard im Auftrag von Monsanto Listen mit Stakeholdern in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich angelegt hat sowie zu Stakeholdern im Zusammenhang mit EU-Institutionen. Die von Bayer beauftragte Anwaltskanzlei wird diese Frage weiter untersuchen und feststellen, ob es auch in anderen Ländern Stakeholder-Listen gegeben hat.

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Die Betroffenen sollen bis "spätestens Ende der kommenden Woche" kontaktiert werde und sie genau informieren, um welche Daten es sich handelt. Wie viele Politiker, Wissenschaftler und Journalisten betroffen sind, kann Bayer demnach noch nicht sagen.

Bayer kündigt Agentur FleishmanHillard

Nach Bekanntwerden der Stakeholder-Listen hat das Unternehmen unverzüglich entschieden, diese Zusammenarbeit auf Eis zu legen. Ende vergangener Woche habe Bayer gemeinsam mit der Agentur beschlossen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Communications und Public Affairs bis auf Weiteres zu beenden. Bei allen laufenden Aktivitäten prüft Bayer die vertraglichen Möglichkeiten für einen baldmöglichen Ausstieg. Projekte im Bereich Marketing sind von dieser Entscheidung ausgenommen.

Negative Schlagzeilen musste der Konzern in der vergangenen Woche auch wieder in den USA hinnehmen, wo die Prozesslawine rund um den Herbizidwirkstoff Glyphosat weiterrollte. In einem konsolidierten Verfahren vor einem bundesstaatlichen Gericht in Kalifornien wurde Bayer zu einer Zahlung von 2,05 Mrd $ (1,82 Mrd Euro) an ein an Krebs erkranktes Rentnerehepaar verurteilt.

Eindeutige Beweislage

Wie bereits bei vorangegangenen Urteilen in ähnlichen Verfahren zu Glyphosat kündigte der Leverkusener Konzern an, Rechtsmittel einzulegen. In einer Stellungnahme stellte Bayer klar, dass die Beweislage eindeutig sei, nämlich dass beide Kläger eine lange Historie von Vorerkrankungen aufwiesen, die bekanntermaßen erhebliche Risikofaktoren für eine Erkrankung am Non-Hodgkin-Lymphom darstellten. Es bestehe außerdem ein Kontrast zwischen dem Urteil und der Schlussfolgerung der US-Umweltbehörde (EPA), dass „keine Risiken für die öffentliche Gesundheit durch die derzeit zugelassene Verwendung von Glyphosat“ ausgingen. Während die Einschätzung der EPA auf mehr als 800 Studien basiere, hätten die Kläger der Jury „gezielt ausgesuchte Ergebnisse aus einem Bruchteil der insgesamt verfügbaren Studien“ präsentiert, die überdies erhebliche Defizite aufwiesen. So sei beispielsweise nicht danach unterschieden worden, welche anderen Pflanzenschutzmittel die Kläger verwendet hätten. Eine ähnliche Problematik hatte der Geschäftsführer des Industrieverbandes Agrar (IVA), Dr. Helmut Schramm, kürzlich mit Blick auf die öffentliche Diskussion von Glyphosat kritisiert. Am Beispiel Frankreich führte er aus, dass 73 % aller dortigen Studienzitate sich auf die Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) bezögen und sämtliche anderen Studien nur ein Drittel ausmachten.

Rufe nach erneuter Risikobewertung

In sämtlichen derzeit laufenden US-Gerichtsverfahren zu Glyphosat ist laut Bayer nach wie vor noch in keinem Fall die Berufung durchlaufen worden. Dort würden noch einmal „wichtige rechtlich relevante Entscheidungen der Verfahren“ bewertet. Die Konzernspitze betonte außerdem, dass das JuryUrteil in diesem Fall keinen Einfluss auf zukünftige Verfahren habe. In Deutschland zog das jüngste Urteil dennoch politische Reaktionen nach sich. Die agrarpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, wiederholte die Forderung nach einer erneuten Risikobewertung von Glyphosat. Angesichts der Urteile seien „ein paar Anwendungseinschränkungen in Deutschland eine klare Verletzung des Vorsorgeprinzips in der EU-Rechtsordnung“. Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner forderte den Konzern zu mehr Transparenz auf, insbesondere was die Neuzulassung von Glyphosat angehe.

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