Der Bayerische Landtag hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Grünlandflächen nicht automatisch nach fünf Jahren umgebrochen werden müssen, um den Ackerstatus der Fläche erhalten zu können.
Somit gehöre das unnötige Umpflügen von Grünlandflächen in Bayern der Vergangenheit an, so der agrarpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Martin Schöffel. „Durch die Änderungen erreichen wir drei Ziele in einem Aufwasch: Planungssicherheit für den Landwirt, Wegfall einer unnötigen Arbeit und schließlich auch mehr Naturschutz.“
Dauergrünland auf Ackerland jetzt möglich
Landwirte fordern schon seit Jahren, dass Flächen, auf denen sie beispielsweise Kleegras anbauen, weiterhin als Ackerfläche eingestuft werden. Bisher gilt, dass spätestens alle fünf Jahre gepflügt werden muss, damit der Ackerstatus nicht verloren geht. Mit einer entsprechenden Neuregelung im Zusammenhang mit der Umsetzung der GAP und einer Änderung im Bayerischen Naturschutzgesetz sei es nun möglich, Dauergrünland auch auf Ackerflächen einzurichten. So entstandenes neues Dauergrünland dürfe nun auch nach mehr als 5 Jahren wieder umgebrochen werden.
Gemäß der neuen Regelung, die auf Initiative der CSU-Arbeitskreise für Landwirtschaft und Umwelt getroffen wurde, muss ab 1.1.2021 entstandenes Dauergrünland nicht umgebrochen werden und kann lediglich per Anzeigenverfahren gegenüber dem Landwirtschaftsamt wieder zu Ackerland umgewandelt werden.