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BBV sieht Raps- und Maisanbau in Gefahr

In Brüssel wird heute erneut über ein mögliches Verbot von Neonicotinoiden beraten. Zur Abstimmung steht ein Vorschlag der EU-Kommission, der die Anwendung dieser Wirkstoffe u.a. bei Raps und Mais verbieten würde.

Lesezeit: 3 Minuten

In Brüssel wird heute erneut über ein mögliches Verbot von Neonicotinoiden beraten. Zur Abstimmung steht ein Vorschlag der EU-Kommission, der die Anwendung dieser Wirkstoffe u.a. bei Raps und Mais verbieten würde.

 

Wenn der beratende Ausschuss der Mitgliedsstaaten diesen Vorschlag nicht mehrheitlich ablehnt, kann die EU-Kommission ihren Vorschlag umsetzen – mit verheerenden Folgen für die Landwirtschaft. „Eine Entscheidung über den Einsatz von Neonicotinoiden muss auf einer wissenschaftlich und praktisch fundierten Bewertung der Wirkstoffe erfolgen,“ fordert Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. Dazu müssten die in Deutschland und Großbritannien vorliegenden Erkenntnisse zur erfolgreichen Risikominderung herangezogen werden. Eine pauschale Verurteilung lehnt Heidl ab: „Insektizide Beizen und Bodengranulate sind effektiver Pflanzenschutz.“ Dadurch könne Saatgut zielgerichtet behandelt und die eingesetzte Wirkstoffmenge deutlich reduziert werden.

 

Schädlinge wie die kleine Kohlfliege sind zum Beispiel ohne neonicotinoide Saatgutbeizung nicht mehr bekämpfbar. Gegen den Rapserdfloh sind zwar Behandlungen mit Pyrethroiden zugelassen, werden jedoch wegen fortschreitender Resistenz gegen diese Wirkstoffklasse zunehmend unwirksam. Zusätzliche Flächenspritzungen als zwangsläufige Folge eines Verbotes der neonicotinoiden Rapsbeizung würden die Resistenzentwicklung beschleunigen. Beide Schädlinge können bei ungeschützten Rapsbeständen zu massiven Schäden und zum völligen Pflanzenverlust führen. Erhebliche Ertragseinbußen bis hin zu Umbrüchen wären die Folge. Mittelfristig würde so der Rapsanbau deutlich zurückgehen und somit eine wichtige Futterquelle für die heimischen Bienen fehlen. Durch ein Verbot würden z. B. nach der Aussaat des Rapses Flächenspritzungen im Herbst notwendig, um den Bestand schützen zu können. „Das ist keine Alternative zur insektiziden Beizung“, so Heidl.



Viele Landwirte bauen laut dem BBV-Präsidenten Mais im Wechsel mit Kleegras an, um die Futtergrundlage für ihre Tiere zu sichern. Doch gerade auf solchen Wechselstandorten treten häufig Probleme mit dem Drahtwurm auf, die sich bislang nur mit neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln lösen lassen.

Begleitend wurde in Bayern ein Bienen-Monitoring durchgeführt. Hierbei wurden keine belastenden Schäden registriert. „Die Anwendung dieser Wirkstoffe ist eine reine Notfallmaßnahme, die auch in Zukunft möglich bleiben muss“, sagt Heidl. Seit 2008 gelten in Deutschland für neonicotinoide Beizwirkstoffe strenge und risikobasierte Zulassungs- und Anwendungskriterien – für den Einsatz von Granulaten im Mais besteht in Deutschland derzeit keine Zulassung, sondern es gibt lediglich die Möglichkeit für zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auflagen zur Ausbringtechnik. „Die hohen Auflagen bei der Anwendung finden bei der Diskussion in Brüssel keine Beachtung“, kritisiert Heidl.


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Hintergrund


Bereits Anfang Februar hatte die EU-Kommission ein Verbot der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in für Bienen attraktiven Kulturen vorgeschlagen. Dabei stützt sie sich auf eine Risikoabschätzung zur Bienensicherheit, die Mitte Januar von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht wurde. Diese Studie wird von Experten massiv kritisiert, da sie im Wesentlichen auf der Auswertung von Labordaten basiert. Die vorliegenden Monitoringdaten sowie Daten zu Risikominderungsmaßnahmen beim praktischen Einsatz, die eine sichere Anwendung von Neonicotinoiden bei der Rapsbeizung und bei Bodengranulaten in Deutschland und Bayern belegen, wurden von der EFSA nicht berücksichtigt. Die Diskussion über den EU-Kommissionsvorschlag soll nächste Woche in Brüssel fortgesetzt werden. (ad)


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