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BDP fordert Korrektur im „Brokkoli-Urteil“

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hat seine Kritik am Urteil der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) im sogenannten „Brokkoli-Urteil“ bekräftigt.

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Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hat seine Kritik am Urteil der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) im sogenannten „Brokkoli-Urteil“ bekräftigt.


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„Wir erwarten von der Politik, dass sie sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung hinsichtlich der Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung einsetzt und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit schafft“, betonte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Er forderte eine Klarstellung, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt.


Das Patentrecht werde durch die Entscheidung über den Bereich der technischen Erfindungen hinaus, für die es eigentlich vorgesehen sei, unangemessen ausgedehnt. Der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung werde damit unterlaufen, beklagte Schäfer.


Nach dem Sortenschutzrecht könne ein Züchter die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und so wie bei einem „open source"-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Durch diese sogenannte Züchtungsausnahme sei ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich. Im Patentrecht sei ihm dies verboten.


„Der ausgewogene Schutz geistigen Eigentums ist eines unserer Kernanliegen“, stellte Schäfer klar. Er unterstrich die immense Bedeutung des Schutzes von Innovationen in der Pflanzenzüchtung. Allein hierzulande würden jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten neu zugelassen. Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte koste 1 Mio Euro bis 2 Mio Euro und dauere bis zu 15 Jahre.


Der Schutz geistigen Eigentums sei für die Pflanzenzüchter von zentraler Bedeutung, um durch Refinanzierung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen Anreize für Innovationen zu schaffen. Hierfür gebe es auf gesetzlicher Ebene den Sorten- und Patentschutz. „Die klare Definition der Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz ist dabei unerlässlich; der Sortenschutz muss als primäres Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gestärkt werden“, betonte Schäfer. Zugleich müsse klargestellt werden, dass Patente ausschließlich für technische Erfindungen gelten dürften.

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