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BDP hofft auf Rechtssicherheit für neue Züchtungsmethoden

Rechtssicherheit für den Umgang mit den Methoden der Präzisionspflanzenzüchtung erhofft sich der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aus einer Entscheidung des EuGH, die für den kommenden Sommer erwartet wird. Bislang stehe zu Verfahren wie dem Genome Editing eine klare rechtliche Einordnung noch aus.

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Rechtssicherheit für den Umgang mit den Methoden der Präzisionspflanzenzüchtung erhofft sich der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die für den kommenden Sommer erwartet wird.


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Bislang stehe zu Verfahren wie dem Genome Editing eine klare rechtliche Einordnung noch aus, erklärte der BDP am vergangenen Mittwoch (20.12.) in einer Presseaussendung zum Jahreswechsel. Auf der Basis des bestehenden Rechtes und wissenschaftlicher Grundsätze müsse den Pflanzenzüchtern schnellstmöglich eine planungssichere Anwendung der neuen Methoden ermöglicht werden. Der Europäische Gerichtshof werde voraussichtlich klären, ob Organismen, die mittels neuer Formen der Mutagenese erzeugt würden, dem Gentechnikrecht unterlägen.


Rückblickend auf das Jahr 2017 betonte der BDP sein Engagement hinsichtlich einer praxisnahen Umsetzung des Nagoya-Protokolls, mit dem die illegale Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen bekämpft und ein gerechter Vorteilsausgleich für Geber und Nutzer der Güter geschaffen werden sollen. Pflanzenzüchter bräuchten weltweit einen ungehinderten Zugang zu Pflanzenmaterial.


Ferner dürften Dokumentationspflichten nicht unverhältnismäßig belasten, unterstrich der Verband und forderte die Nutzung des Internationalen Saatgutvertrages (IT) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Dieser sichere einen fairen wirtschaftlichen Ausgleich bei der Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen.


Als weiteres Thema seiner Arbeit im zurückliegenden Jahr nannte der BDP den Schutz geistigen Eigentums. Der Sortenschutz als primäres Schutzrecht sei unentbehrlich dafür, dass Investitionen nach der Sortenentwicklung an die Züchter zurückflössen. Diese müssten die ihnen zustehenden Nachbaugebühren in vollem Umfang erhalten, um für die Landwirtschaft in die Sortenentwicklung investieren zu können. Wichtig sei daher eine „substantielle Verbesserung des Verfahrens zur Erhebung von Nachbaugebühren“. Als notwendig sieht der Verband auch die Forschungsförderung. Sie sei die Basis dafür, an bisher nicht erreichbaren beziehungsweise neuen Zuchtzielen arbeiten und Sorten effizienter entwickeln zu können.

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