Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichtet:
Der Zuflug der Rapsschädlinge zögert sich in den meisten Teilen Deutschlands durch die eher kühle Witterung weiter hinaus. Falls Sie noch keine Gelbschalen aufgestellt haben, sollten Sie das jetzt zügig nachholen. Denn nur mit einer Gelbschale können Sie den Zuflug sicher erfassen. Sind Maßnahmen durch Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte notwendig, sollten Sie diese bei Temperaturen >8 °C mit Pyrethtoiden der Klasse II durchführen.
Bekämpfungsrichtwerte Rapsstängelrüssler und Kohltriebrüssler
Die Bekämpfungsschwelle für den Großen Rapsstängelrüssler beträgt fünf, für den Gefleckten Kohltriebrüssler 15 Käfer, jeweils in drei Tagen pro Gelbschale mit Gitterabdeckung. Der gefleckte Kohltriebrüssler ist etwas kleiner als der Große Rapsstängelrüssler und hat rostbraune Füße (Lupe!) und einen hellen Fleck auf dem Rückenschild.
Nach weiterer Erwärmung kann auch schon der Zuflug von ersten Rapsglanzkäfern erfolgen. Ab dem Knospenstadium (BBCH 51) sind die nebenstehenden Bekämpfungsrichtwerte des Rapsglanzkäfers zu beachten.
Die Käfe zählt man dabei an den Pflanzen (Käfer je Haupttrieb) aus und nicht über die Gelbfangschalen! Der Besatz wird am besten durch das Ausklopfen der Käfer, z. B. in ein Litermaß oder eine Gelbschale, ermittelt. Dieser Vorgang wird an 5 x 5 Pflanzen wiederholt. Ist der jeweilige Schwellenwert überschritten, empfiehlt es sich, bei Temperaturen von über 10 °C Maßnahmen zu ergreifen.
Insektizide sollten Sie jedoch nur ausbringen, wenn die jeweiligen Schadschwellen überschritten wurden. So vermeiden Sie Resistenzen.