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Rapsglanzkäfer: Bienenschutz und Resistenzen berücksichtigen!

Meldungen über die Ausweitung der Resistenz bei Rapsschädlingen gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Ziele der für die Saison 2019 empfohlenen Insektizidstrategie sind die Eingrenzung der Resistenzentwicklung bei gleichzeitig hinreichendem Bekämpfungserfolg.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2019 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Die UFOP mahnt dabei, vor allem folgendes zu beachten:

  • die unbedingte Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte als wichtigstem Baustein einer Resistenzstrategie,
  • die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie mit genügend Wasseraufwand und voller Aufwandmenge,
  • die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen,
  • bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz geprüft und sicher sind.

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Bei der Rapsglanzkäferbekämpfung sollten je nach Entwicklung des Bestandes sowie Zuflugtermin der Käfer im Knospenstadium die hoch wirksamen Insektizide Avaunt und Plenum eingesetzt werden. Durch die B1-Einstufung ist die Anwendung jedoch auf den Zeitraum vor dem Erscheinen der ersten Blüten begrenzt.

Bei im Feld vorhandenen Blüten sollten Biscaya, Mospilan oder das nützlingsschonendere Mavrik Vita genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Beginn der Rapsblüte das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurückgeht. B4-Neonikotinoide sollten gegen Rapsglanzkäfer – wie alle Wirkstoffklassen – nur einmal je Saison eingesetzt werden, zumal beim Rapsglanzkäfer Resistenzen auch gegen diese Wirkstoffgruppe nachgewiesen wurden. Darüber hinaus ist ein Wirkstoffwechsel vorzusehen, falls Schotenschädlinge ebenfalls bekämpft werden müssen. Gegen Kohlschotenrüssler ist bevorzugt Biscaya einzusetzen, da auch bei diesem Schädling in weiten Teilen Deutschlands bereits eine breite Pyrethroidresistenz nachgewiesen wurde.

Weiterhin ist laut UFOP zu beachten, dass Plenum mit dem Wirkstoff Pymetrozin nur noch eine Zulassung bis zum 30. April 2019 besitzt. Restmengen könnten in der Saison 2019 verwendet werden, da die Aufbrauchfrist am 30. Januar 2020 endet.

Insbesondere wenn B1-Insektizide zur Anwendung kommen, sei das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln und besonders auch von allen Mischungen in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.

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