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Beratungsgremium der Bundesregierung empfiehlt Gemeinwohlprämie

Das bundeseigene Forschungsinstitut des Agrarministeriums stellt der Gemeinwohlprämie gute Noten aus. Sie könne 50% der Direktzahlungen ersetzen und einen Markt für Umweltleistungen schaffen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das bundeseigene Thünen-Institut hat im Auftrag der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern geprüft, inwieweit das Modell der Gemeinwohlprämie (GWP) des Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) für eine Umsetzung der verpflichtenden Eco-Schemes ab 2023 geeignet ist. Im Ergebnis geben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dem Konzept jetzt gute Noten. Das geht aus der noch unveröffentlichten Stellungnahme des Thünen-Instituts für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hervor, die top agrar vorliegt.

Höheres Niveau an Umweltleistungen möglich

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„Der Ansatz der Gemeinwohlprämie (GWP) ist ein geeigneter Ansatz, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über das Instrument der Ökoregelungen zu fördern“, heißt es in der Stellungnahme. Es lasse sich damit voraussichtlich „ein deutlich höheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenen Mitteleinsatz“ realisieren, als bei den bisher von Bund und Ländern anvisierten Optionen, heißt es weiter.

Vor allem Maßnahmen zur Artenvielfalt

Die GWP beinhaltet vor allem Maßnahmen, die die Biodiversität (Artenvielfalt) erhalten und fördern sollen. Darunter fallen der Anbau von Leguminosen und von Sommergetreide (ohne Mais), Blühflächen und selbstbegrünte Brachen, der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und Mineraldünger, eine kleinteilige Acker- sowie Grünlandbewirtschaftung unter 10 ha Schlaggröße, die Weidenutzung, der Verzicht auf organischen Dünger auf Grünland, Altgras- und Saumstreifen sowie Streuobstwiesen mit Grünlandnutzung.

Betriebe können 150 €/ha erzielen

Der Vorschlag der GWP sieht vor, einen Markt für Gemeinwohlleistungen zu etablieren, auf dem die Betriebe in Deutschland in Konkurrenz zueinander treten. Die Betriebe können dabei ihr Menü an Maßnahmen selbst zusammen stellen und dafür Punkte für die Gemeinwohlprämie erwerben. Ergebnis der Hochrechnung der Wissenschaftler ist, dass in allen Regionen und über alle Betriebstypen hinweg mehr als drei Punkte (~150 € Prämie je ha) von den Betrieben erzielt werden können. Bevorteilt sind dabei insbesondere Futterbaubetriebe und Betriebe mit geringer Flächenausstattung. Weniger Punkte je ha entfallen hingegen auf reine Ackerbau- und Veredlungsbetriebe.

Prämie trägt zur Technologieentwicklung bei

Bis 50 % der Direktzahlungen könnten so über die Eco-Schemes aus der neuen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ausgereicht werden, ohne dass zu erwarten wäre, dass in größerem Umfang Gelder durch die Betriebe nicht genutzt werden, schlussfolgern die Thünen-Mitarbeiter. Die Prämie könne einen Beitrag leisten, die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie der EU zu erfüllen. Dabei setzen die Wissenschaftler vor allem darauf, dass die Maßnahmen zu einer erheblichen Technologieentwicklung und Umstellung der landwirtschaftlichen Praxis mit höherer Marktdurchdringung von extensiven Techniken verhelfen.

Mehr als 30% Eco-Schemes dafür nötig

Die Schätzergebnisse der Wissenschaftler zeigen allerdings auch, dass der Budgetbedarf bei einer Umsetzung der GWP bei mehr als 30 % des Budgets für die Direktzahlungen liegt. Bisher hat jedoch das Europäische Parlament den Eco-Schemes höchstens 30% des Budgets aus der ersten Säule zugewiesen. Die EU-Agrarminister veranschlagen dafür sogar nur 20%. In den laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ist jedoch auch das Punktesystem mit der Gemeinwohlprämie mit auf der Agenda. Viele Agrarökonomen und Teile der EU-Kommission fordern bereits jetzt höhere Anteile für Eco-Schemes in der 1. Säule.

Nachbesserungsbedarf für Sonderkulturen

Schwächen hat die Gemeinwohlprämie wohl vor allem noch bei den Sonderkulturen. Dort bestehe Nachbesserungsbedarf, schreiben die Thünen-Wissenschaftler. Die Honorierung sei bisher nicht ausreichend, um die Betriebe zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen. „Für Sonderkulturen wären deutlich höhere Prämien je ha erforderlich, um Verhaltensänderungen zu erreichen“, heißt es.

Agrarministerien beraten ab Januar über Eco-Schemes

Offen ist nun, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und die Länderagrarminister mit der Stellungnahme umgehen. Bereits am 14. Januar besprechen sich die Amtschefs der Agrarministerien zur Weiterentwicklung und Umsetzung der EU-Agrarpolitik in der neuen Förderperiode. Sehr wahrscheinlich ist nach Informationen von top agrar auch eine zusätzliche, außerordentliche Sitzung der Agrarministerkonferenz (AMK) zum Thema "Nationale Umsetzung der GAP in der neuen Förderperiode" im ersten Quartal 2021. Ein Termin dafür steht laut dem Agrarministerium in Sachsen, dass 2021 den Vorsitz der Agrarministerkonferenz inne hat, im Moment aber noch nicht fest.

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