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BfR schließt Zuarbeit im EU-Genehmigungsverfahren von Glyphosat ab

Seine Zuarbeit im EU-Genehmigungsverfahren von Glyphosat hat das BfR nun abgeschlossen, und zwar ohne eine inhaltliche Kommentierung aktueller Bedenken der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) gegenüber dem Wirkstoff, wohl aber mit einer Aufforderung nach einer weiteren Prüfung etwaiger Gefahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Seine Zuarbeit im EU-Genehmigungsverfahren von Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Anfang dieses Monats abgeschlossen, und zwar ohne eine inhaltliche Kommentierung aktueller Bedenken der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) gegenüber dem Wirkstoff, wohl aber mit einer Aufforderung nach einer weiteren Prüfung etwaiger Gefahren.


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Wie das BfR vergangene Woche weiter mitteilte, hat es seinen bereits im Februar bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgestellten revidierten Bericht zur Bewertung von Glyphosat, in dem dem Mittel keine krebserzeugende Wirkung unterstellt wird, redaktionell ergänzt und am 1. April dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Weiterleitung an die EFSA übersandt.


Auf eine Kommentierung der IARC-Klassifizierung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ habe man verzichtet, stellte das Institut fest. Hieran sollten vielmehr alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt werden. Die EFSA und die EU-Kommission sollten eine „ausführliche Bewertung der IARC-Monographie zeitnah veranlassen“. Die Ergebnisse der Bewertung sollten in die Neubewertung des Wirkstoffs einfließen. Außerdem sollte auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die letztlich für die Legaleinstufung von Glyphosat als Stoff zuständig sei, an der Diskussion frühzeitig beteiligt werden, erklärte das Bundesinstitut.


Dasselbe gelte für die beiden Glyphosat bewertenden Gremien der Welthandelsorganisation (WHO), im Einzelnen die IARC und die Gemeinsamen Versammlung für Pestizidrückstände (JMPR). Erst nach Abschluss der Gespräche sollte über die weitere Genehmigung dieses Wirkstoffes entschieden werden.


Zulassungsverfahren auf Eis legen


Die Bundestagsfraktion der Grünen kritisierte die Entscheidung des BfR, seine Bewertung des Wirkstoffs ohne eine eigene inhaltliche Kommentierung der IARC-Einschätzung abzuschließen, als „nicht hinnehmbar“. Das Institut und die Bundesregierung versuchten, „sich beim Thema Glyphosat klammheimlich aus der Verantwortung zu stehlen“, so der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner.


Das BfR sei derzeit für die Neubewertung zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung für die ganze EU zuständig. Daher müsse es seiner Verantwortung bewusst werden und die IARC-Einstufung gründlich prüfen, bevor es seinen Bericht an die EU übermittle. So lange müsse die Zulassungsverlängerung auf Eis gelegt werden, forderte Ebner. Das gebiete das europäische Vorsorgeprinzip.

 

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