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Studie

Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln: Bioland von Behörden enttäuscht

Laut Bioland e.V. ist der Ferntransport chemischer Pflanzenschutzmittel für einige Betriebe existenzbedrohend, weil Ernten teils abgelehnt werden. Sie fordern ein bundesweites Monitoring.

Lesezeit: 7 Minuten

Die Studie des Vereins "Münchener Umweltinstitut" zur Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln hat unter anderem das BfR und Bayer dazu animiert, Stellung zu beziehen. Wie Bioland den Sachverhalt einordnet, lesen Sie im Gastbeitrag von Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation beim Bioland e.V..

Ferntransport von Pestiziden: Chronik einer Verzögerung durch Behörden

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Das Problem der weiträumigen Verfrachtung bestimmter Pestizid-Wirkstoffe ist lange bekannt. Dort, wo sie niedergehen, belasten sie die Ernten von Bio-Bauern, die ihr Gemüse, ihre Kräuter und Tees nicht mehr als Bio vermarkten können. Umso bemerkenswerter ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Problem beharrlich ignoriert. Es wäre Aufgabe des als Zulassungsbehörde zuständigen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gewesen, ein staatliches Monitoring zum Eintrag von Pestiziden über die Luft zu installieren und dauerhaft zu betreiben. Genau das hat die Agrarministerkonferenz vor fünf Jahren einstimmig beschlossen. Da verwundert es nicht, wenn ein breites Bündnis von Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen („Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft“) selbst aktiv wurde und zum wiederholten Mal deutschlandweit umfängliche Daten erhebt. Die aktuellen Beprobungen weisen deutschlandweit 138 Pestizidwirkstoffe nach. Sowohl die aktuellen Erhebungen als auch frühere Untersuchungen zeigen ein häufiges Vorkommen der beiden leichtflüchtigen Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb.

Ein wichtiger Einflussfaktor ist der Dampfdruck einer Substanz: Je höher der Dampfdruck, desto schneller und leichter verflüchtigen sich Substanzen. Dies passiert nicht immer direkt nach der Applikation, sondern auch nach mehreren Tagen bis Wochen. Bei stark flüchtigen Wirkstoffen können bis zu 90 % verloren gehen. Bioland hat im März 2018 eine eigene Datensammlung zu diesen beiden Problem-Herbiziden erhoben und den Ministerien/Behörden: BMEL, BMU, BVL, UBA, JKI, BfR zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse wurden in einem Fachgespräch diskutiert. Insgesamt 260 Funde in 60 Kulturen und Wildpflanzen wurden dokumentiert.

Aber auch nicht-flüchtige Substanzen gelangen über Staubdrift in die Umwelt und können weite Distanzen (> 1 km) überwinden. Ein besonders kritischer Problemstoff dieser Kategorie ist Glyphosat. Hintergrund ist die verbreitete und häufige Anwendung dieses Wirkstoffes. Das Verdriftungsrisiko ist auf winderosionsgefährdeten Böden besonders hoch.

Verursacher unbekannt

Für Bio-Betriebe aber auch konventionelle Erzeuger von Arzneipflanzen und Kräutern sind Pestizidbelastungen durch Ferntransport unkalkulierbare Risiken, die ihre Existenz gefährden können. Verträge können nicht erfüllt werden, wenn Grenzwerte für Babynahrung oder Arzneipflanzen überschritten oder erhöhte Anforderungen privatrechtlich vereinbart sind. Da es sich oft um Spezialkulturen handelt, sind diese auch nicht mehr über andere Absatzwege zu vermarkten. Die Schäden liegen oftmals bei mehreren zehntausend Euro. Diesen tragen die betroffenen Betriebe, da beim Ferntransport von Pestiziden ein Verursacher nicht zu ermitteln ist. Das führt dazu, dass Erzeuger aus der Produktion bestimmter Kulturen aussteigen.

Zwar hat das BVL Ende 2017 eine „Datenerhebung zur Fundaufklärung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in unbehandelten Flächen“ etabliert. Der zugehörige Meldebogen liegt gut versteckt auf den Seiten des BVL. Er ist in der Praxis nicht bekannt, weil die Behörde darüber – zum Beispiel in der Fachpresse – nicht informiert hat.

Der Meldebogen verlangt vom betroffenen Landwirt allerdings Informationen zum vermeintlichen Verursacher der Kontamination. „Bitte melden Sie nur Fälle, bei denen die Verfrachtung eines Wirkstoffes trotz sachgerechter Anwendung vermutet wird,“ schreibt das BVL. Außer bei offensichtlichen Herbizidschäden durch direkte Abdrift vom Nachbarfeld z.B. durch Clomazone sind der/die Verursacher für den betroffenen Erzeuger meist nicht zu ermitteln. Selbst bei Einschaltung von Pflanzenschutzdiensten gelingt die Ermittlung des/der Verursacher von Pestizid-Ferntransporten kaum. Deshalb ist ein systematisches staatliches Monitoring zum Ferntransport bestimmter Wirkstoffe mit quantitativer Ermittlung der Kontamination notwendig.

Staatliches Monitoring angekündigt

Im Oktober 2015 hat das BMEL in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz ein „umfassendes Monitoring von Pestizidwirkstoffen in der Luft“ angekündigt. Danach geschah lange nichts, erst fünf Jahre später legte das BVL Ende August dieses Jahres eine „Machbarkeitsanalyse für ein Monitoring über Rückstände in unbehandelten Flächen und auf unbehandelten Kulturen über die Verfrachtung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen“ vor. Wann und in welchem Umfang das Monitoring kommen wird, ist unklar. Die umfassenden Erhebungen des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und des Umweltinstitutes München sind für das Monitoring-Design eine wertvolle Grundlage, z.B. für die gezielte Auswahl der zu untersuchenden Wirkstoffe.

Bewertung und Forderungen

Die jahrelange Ignoranz der zuständigen Behörden gegenüber dem Ferntransport von Pestiziden und den zum Teil existenziellen Risiken für betroffene Erzeuger hat System. Diese Verzögerungstaktik ist im Interesse der Pestizidhersteller, die ihre Problemwirkstoffe so lange wie möglich am Markt halten wollen.

Notwendig ist also die zügige Einrichtung eines aussagekräftigen staatlichen Monitorings, dem die Einschränkung oder das Verbot bestimmter Pestizidwirkstoffe folgen muss. Solange bestimmte, vor allem leichtflüchtige Problemwirkstoffe über eine Zulassung verfügen, müssen die Pestizidhersteller verpflichtet werden, einen Ausgleichsfonds für geschädigte Erzeuger einzurichten.

Chronologie zu den Problemherbiziden Pendimethalin und Prosulfocarb

  • Vorgeschichte: Ein Pestizidmonitoring der Luft der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft wurde eingestellt. Die Behörde war bis 2002 für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und wurde Anfang 2008 aufgelöst.
  • Vorkenntnisse: Behörden liegen seit Jahren nationale als auch internationale Kenntnisse vor, dass die beiden Herbizide Pendimethalin und Prosulfocarb zum Ferntransport neigen.
  • Oktober 2015: In einem Beschluss der Agrarministerkonferenz begrüssen die Ministerinnen/Minister, dass das BMEL, ein umfassendes Monitoring von Pestizidwirkstoffen in der Luft erarbeiten lässt. Dieser Beschluss wurde lange ignoriert (siehe TOP 39 „Berücksichtigung der Ferntransporte bestimmter Pestizide wie Pendimethalin bei der Zulassung“).
  • März 2016: BVL verkündet neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb.
  • Juni 2016: Offener Brief von betroffenen Landwirten und Herstellern an BMEL und BVL, in dem auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen wird, alle Möglichkeiten des BVL als nationale Zulassungsbehörde auszuschöpfen, um den Ferntransport bestimmter Pflanzenschutzmittel einzuschränken.
  • Dezember 2017: Das BVL stellt auf seiner Website einen Meldebogen zur Fundaufklärung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in unbehandelten Flächen ein, ohne diesen in der Praxis bekannt zu machen.
  • Februar 2018: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft stellte auf der BIOFACH die Ergebnisse einer umfassenden Baumrinden-Studie zur flächendeckenden Abdrift von Pestiziden vor. Hier wurde bestätigt, dass Pendimethalin und Prosulfocarb sehr häufig und in hohen Konzentrationen gefunden wurden.
  • März 2018: Der Bioland e.V. stellt den Ministerien/Behörden BMEL, BMU, BVL, UBA, JKI und BfR eine Datensammlung zu Funden der beiden Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb zur Verfügung. Sie stellt nur einen kleinen Ausschnitt der Bio-Branche dar. Darin werden insgesamt 260 Funde in 60 Kulturen und Wildpflanzen dokumentiert.
  • August 2018: Das BVL verkündet am 6.8.2020 in einer Fachmeldung die Erstellung eines Gutachtens zur Darstellung und Erörterung der Verfrachtungsproblematik. Ein Ergebnis ist der Vorschlag eines bundesweiten Monitorings zur Verfrachtung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen über die Luft.
  • Am 28.8.2020 veröffentlicht das BVL diese „Machbarkeitsanalyse für ein Monitoring über Rückstände in unbehandelten Flächen und auf unbehandelten Kulturen über die Verfrachtung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen“.
  • Als nächsten Schritt plant das BVL, eine Vorstudie zur Identifizierung von geeigneten Standorten für ein staatliches Monitoring in Auftrag zu geben.
  • September 2020: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München veröffentlichen die bundesweite Studie „Pestizid-Belastungen der Luft“. Von März bis November 2019 wurden an 116 über die gesamte Bundesrepublik verteilten Standorten das Vorkommen von über die Luft transportierten Pestizidwirkstoffen gemessen. Auch diese Studie zeigt häufige Funde von Pendimethalin und Prosulfocarb.
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