Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Dienstag gegen einen Vorschlag der EU-Kommission zu Neuregelung des Saatgutrechts ausgesprochen. Dieser sei unzureichend.
"Der BÖLW begrüßt die Zurückweisung der Kommissionsvorlage zum Saatgutrecht. Der EU-Agrarausschuss hat richtig erkannt, dass sie keine praxistaugliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist", so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Würde der Vorschlag umgesetzt, könnte der dramatische Verlust von Obst-, Gemüse- und Getreidesorten forciert und die Existenz wichtiger Züchtungsunternehmen aufs Spiel gesetzt werden, mahnt er. Ohne Biodiversität sei die weltweite Ernährungssicherung in Gefahr: Eine Anpassung der Pflanzen an die Folgen des Klimawandels, wie Dürre, wäre ohne eine breite genetische Vielfalt bei Nutzpflanzen kaum möglich.
"Wir erwarten von den EU-Abgeordneten, dass sie nach der entscheidenden Ablehnung des Vorschlags jetzt ihre Kritikpunkte benennen. Nur so wird der Kommission klar, welche Änderungen im Verordnungsentwurf vorgenommen werden müssen, um Saatgutvielfalt zu erhalten und eine vielfältige Züchtung zu ermöglichen", so Löwenstein weiter. Mit einer neuen Verordnung muss seiner Meinung nach dafür Sorge getragen werden, dass traditionelles Saatgut ohne bürokratische Hemmnisse erhalten bleibt und neue Züchtungen für verschiedene Anbausysteme und Nutzungen einfach und ohne Hindernisse einen Markzugang bekommen.
Bisher würden einige große Unternehmen, die nur wenige Hochertragssorten auf den Markt bringen, deutlich bevorzugt; andere Unternehme und Züchtungsansätze hingegen verdrängt. Der BÖLW fordert EU-Kommission und -Parlament auf, bei der Überarbeitung der Saatgutverordnung folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:
- Sorten, welche für den Öko-Landbau gezüchtet sind, müssen unter Öko-Bedingungen und auf passenden Standorten geprüft werden.
- Sorten, die sich durch ein weniger einheitliches Erscheinungsbild auszeichnen, müssen zugelassen werden können.
- Informationen zur Züchtungsmethode der Sorten müssen allgemein verfügbar sein.
- Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt bei Nutztieren und -Pflanzen sind ein wichtiges öffentliches Ziel sowie eine die Verpflichtung der Staaten über internationale Verträge. Daher muss die wissenschaftliche und praktische Kompetenz zur Prüfung von Sorten in öffentlicher Hand und vor Ort erhalten bleiben und darf nicht privatisiert werden.
Würden diese vier Forderungen bei einer Neufassung des Saatgutrechts nicht eingearbeitet, wäre eine Liberalisierung des Saatgutmarktes, in dem das staatliche Zulassungswesen als freiwilliges Qualitätssystem fungiert, zu bevorzugen.“
Hintergrund:
EU-Saatgutrecht: Agrarausschuss empfiehlt Zurückweisung des Vorschlags (11.2.2014)