Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

BLHV: Neue EU-Richtlinien gefährden heimischen Sojaanbau

Die baden-württembergischen Landwirte haben dieses Jahr auf rund 7.000 Hektar Sojabohnen angebaut, mehr als doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren, erklärte BLHV-Präsident Werner Räpple. Die Sojapflanze fördere nicht nur die Bodenfruchtbarkeit, sondern ihre Bohnen seien auch ein wertvolles Eiweißfuttermittel.

Lesezeit: 2 Minuten

Die baden-württembergischen Landwirte haben dieses Jahr auf rund 7.000 Hektar Sojabohnen angebaut, mehr als doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren, erklärte BLHV-Präsident Werner Räpple kürzlich in Freiburg.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Sojapflanze, die zur Gattung der Leguminosen zählt, fördere nicht nur die Bodenfruchtbarkeit, sondern ihre Bohnen seien auch ein wertvolles Eiweißfuttermittel. „Den Ertrag eines jeden Hektars, den wir mit Soja bestellen, müssen wir nicht aus Übersee importieren, das stärkt auch unsere regionalen Wertschöpfungsketten, schont das Klima und zudem sind unsere Sojabohnen garantiert frei von Gentechnik“, führt der Bauernpräsident weiter aus.


Laut Räpple profitierte der Sojaanbau von der europäischen Greening-Verordnung, die im Jahr 2015 eingeführt wurde. Diese sieht vor, dass Ackerbaubetriebe einen Anteil ihrer Flächen als Ökologische Vorrangfläche bewirtschaften müssen. Für sie gelten besondere Auflagen im Sinne des Boden-, Wasser- und Klimaschutzes. In Brüssel hat man nun entschieden, die Greening-Regeln zu ändern und das wird nach Ansicht des Bauernpräsidenten gravierende Auswirkungen auf den heimischen Sojaanbau haben.


Man könne davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der konventionellen Sojabohnenfelder in Südbaden als Ökologische Vorrangfläche angemeldet sei, erklärte Räpple. Hier werden, nach guter fachlicher Praxis, Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Nach der, ab dem Jahr 2018 geltenden, Neuregelung dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr auf Ökologischen Vorrangflächen ausgebracht werden. Die konventionellen Landwirte sind jedoch auf einen Herbizideinsatz im Sojaanbau angewiesen, verzichtet man auf diese Maßnahme, würden die Bestände stark verunkrauten. Mittel gegen Insekten oder Pilze kommen hingegen nicht zum Einsatz.


Auch ein Biolandwirt müsse auf seinen Äckern die Ausbreitung von Wildpflanzen verhindern, das bedeute für ihn mehr Pflügen und mehr Hacken, diesen Mehraufwand würde ein deutlich höherer Erzeugerpreis für Biosoja entschädigen, erklärte Räpple. Im konventionellen Landbau sei ein Herbizidverzicht im Leguminosenanbau sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus arbeitstechnischen Gründen nicht umsetzbar, deshalb müsse man davon ausgehen, dass Landwirte in Zukunft kaum noch Leguminosen im Rahmen von Greening anbauen würden.


„Vom Anbautrend von Soja und Co. haben Natur- und Klimaschutz, die heimische Landwirtschaft als auch der Endverbraucher gleichermaßen erheblich profitiert. „Die Neuregelung der Greening-Vorschriften wird daher keinen ökologischen Mehrwert einbringen, sondern den Trend stoppen und den Leguminosenanbau auf das Niveau von vor zwei Jahren zurücksetzen“, schlussfolgerte Räpple.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.