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Leserfrage: Blumenwiese auf Grünland?

Auf einer Stilllegungsfläche unseres Jagdgebietes würden wir gerne eine Blumenwiese anlegen. Wir Jäger würden gerne 1,5 ha der Fläche auf eigene Kosten in eine Blumen- bzw. Insektenwiese umwandeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: In dem Jagdgebiet unserer Jagdgenossenschaft liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes eine 3 ha große Stilllegungsfläche. Die Fläche ist gleichzeitig Ausgleichsfläche für ein Gewerbegebiet und wird nur gemulcht. Wir Jäger würden gerne 1,5 ha der Fläche auf eigene Kosten in eine Blumen- bzw. Insektenwiese umwandeln. Das Naturschutzamt des Landkreises erklärte, dies sei nicht möglich, es handele sich um Grünflächen, welche nicht aufgebrochen werden dürften. Ist das richtig? Und wie können wir unser Vorhaben dennoch umsetzen?

Antwort: Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um eine Grünlandextensivierungsfläche im Rahmen einer Kompensation. Dort gilt ein Auflagenkatalog, der eine dauerhafte extensive Grünlandbewirtschaftung regelt. Durch eine angepasste, extensiv ausgerichtete Grünlandbewirtschaftung werden auch standorttypische Wiesenkräuter gefördert, die einen wichtigen Lebensraum für Insekten darstellen.

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Grundsätzlich ist dabei der Umbruch verboten. Nach Ansicht der Naturschutzbehörde widerspricht eine Anlage mit einer „Blumenwiese“ bzw. „Insektenwiese“, allgemein auch Blühpflanzenmischung genannt, die eher aus hochgewachsenen Arten besteht, der Zielsetzung eines Brutbiotopschutzes, welches aus flachwüchsigen Arten besteht. Durch einen Umbruch von extensiv genutztem Grünland werden außerdem standorttypische Gras- und Wildkrautarten verdrängt.

Die besagte Fläche liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, in dessen Geltungsbereich sich ein EU-Vogelschutzgebiet befindet. Der Landkreis kann hier deshalb keine 1,5 ha große Fläche mit einer Blühpflanzenmischung auf einer insgesamt 3,0 ha großen Grünlandextensivierungsfläche ansäen lassen.

Um nun ihr Vorhaben doch zu realisieren, könnte man Ackerflächen in Betracht ziehen, auf denen sogenannte Agrarumweltmaßnahmen (AUM) umgesetzt werden oder grundsätzlich auf ökologische Vorrangflächen (ÖVF) zurückgreifen. Hierfür müsste/n ein Flächenbewirtschafter bereit sein, einen Teil ihrer ökologischen Vorrangflächen speziell mit einer Blühpflanzenmischung anzulegen.

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