Das Pflanzenschutzverbot für Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen ist beschlossene Sache. Die EU-Kommission hat den entsprechenden Rechtsakt in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) setzt nun auf seine Eiweißpflanzenstrategie.
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Das Pflanzenschutzverbot für Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen ist beschlossene Sache. Die EU-Kommission hat den entsprechenden Rechtsakt in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) setzt nun auf seine Eiweißpflanzenstrategie.
Die EU-Kommission hat ihren Rechtsakt zu Änderungen beim Greening im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seit Anfang der Woche sind die Regelungen damit in Kraft. Dazu zählt auch das Pflanzenschutzverbot für Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen, das nun ab dem Antragsjahr 2018 gilt. In der Folge ist zu erwarten, dass der konventionelle Anbau von Körnerleguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen zumindest auf ökologischen Vorrangflächen einbrechen wird.
BMEL will Eiweißstrategie fortführen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will angesichts der nun wegbrechenden Förderung über das Greening zunächst an den bestehenden Maßnahmen in seiner Eiweißpflanzenstrategie festhalten. „Die bereits laufenden Maßnahmen werden verlässlich fortgeführt“, teilt das BMEL auf Anfrage von top agrar mit. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL, die vor allem die Forschung zum Anbau und zur Verwertung von Leguminosen unterstützt. Zweiter Baustein ist die Förderung des Anbaus von Körnerleguminosen im konventionellen und im ökologischen Landbau über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Gekoppelte Eiweißpflanzenprämie fällt durch
Eine weitere oder neue Direktförderung des Anbaus von Eiweißpflanzen ab 2018 plant das BMEL derzeit nicht. Der Vorschlag für eine Eiweißpflanzenprämie findet im BMEL keinen Gefallen. „Die Einführung einer gekoppelten Eiweißpflanzenprämie ist nicht vorgesehen“, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit. Grund ist, dass sich Deutschland auf EU-Ebene immer für eine möglichst weitgehende Abschaffung gekoppelter Direktzahlungen eingesetzt hat. Dies wolle das BMEL auch im Rahmen der zukünftigen Verhandlungen weiter verfolgen, so das BMEL. Außerdem wäre die Einführung einer gekoppelten Eiweißpflanzenprämie aus EU-rechtlichen Gründen sowieso nicht bereits ab 2018 umsetzbar, heißt es.
Neue Ausnahmen auf EU-Ebene unwahrscheinlich
Auch die Forderung des EU-Parlamentariers Albert Deß nach einem gesonderten EU-Rechtsakt für den Leguminosenanbau auf ökologischen Vorrangflächen, der eine einmalige Pflanzenschutzmaßnahme zulässt, unterstützt das BMEL nicht. „In Praxisversuchen wurde nachgewiesen, dass bei grobkörnigen Leguminosen für eine erfolgreiche Ertragsabsicherung mindestens zwei bis drei Behandlungen (Herbizide, Insektizide, ggf. Fungizide) erforderlich sind. Eine einmalige Behandlung ist in der Regel nicht zielführend“, schreibt das BMEL zur Begründung.
BMEL sieht EU-Kommission in der Verantwortung
Die Verantwortung für den möglichen Einbruch beim Eiweißpflanzenanbau ab 2018 sieht das BMEL ganz bei der EU-Kommission. „Das BMEL hat sich in der Diskussion immer wieder kritisch zum geplanten Pflanzenschutzmittelverbot auf ÖVF mit stickstoffbindenden Pflanzen geäußert und auf die erwartbaren negativen Konsequenzen für den Eiweißpflanzenanbau verwiesen. Die EU-Kommission hat allerdings immer wieder nachdrücklich deutlich gemacht, dass für sie das Pflanzenschutzmitteleinsatzverbot ein unverzichtbares Element der Anpassung bei den Greeningvorschriften sei“, formuliert es das BMEL.