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Böden brauchen Zeit für Rekultivierung nach Trassenbau

Ist das Bodengefüge durch einen Trassenbau durcheinandergebracht, lässt es sich nur mit der richtigen Strategie wiederherstellen. Wichtig dafür ist vor allem Zeit und die Auswahl passender Pflanzen.

Lesezeit: 9 Minuten

Sie zerschneiden die Landschaft und beanspruchen Deutschlands Acker- und Waldböden: Erdkabeltrassen für Höchstspannungsstrom. Bis zu 40 m breit können die Streifen mit den Kabelgräben, Bodenmieten und Baustelleneinrichtungen sein.

Höchstspannungstrassen wie Südlink und Co. sind die Schlagadern der Energiewende. Mussten sich bislang nur wenige Landwirte mit den Folgen für die Bewirtschaftung auseinandersetzen, kommt bald auf viele die Frage zu, wie man Böden möglichst schonend abträgt und anschließend wieder in Bewirtschaftung nimmt.

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Rücken Bagger und Lkw an, befürchten viele Landwirte Bewirtschaftungsschwierigkeiten. Denn wie Bodenstruktur und Bestände in der Praxis auf den Eingriff reagieren, ist noch immer weitgehend unklar – bisher sind von den geplanten mehr als 2000 km Erdkabelleitungen noch keine 100 km verlegt.

Heikle Punkte beim Trassenbau sind unter anderem:

  • Vermischung der Bodenschichten beim Ausheben der Trassen mit Zerstörung der Bodenstruktur,
  • Änderung der Wasserführung,
  • Erwärmung der verlegten Kabel (und des Bodens darüber),
  • Trassenverläufe, die Flächen durchschneiden.

Um vertraglich möglichst vorab viel Bodenschutz und eine faire Entschädigung festzulegen, empfiehlt es sich, auf die von den Bauernverbänden ausgehandelten Rahmenverträge zurückzugreifen.

Der Bau verändert die Böden

Nach der Fertigstellung soll man die Trasse wieder „normal“ nutzen können – das gehört zu den wesentlichen Schritten des Leitungsbaus, wie sie in folgender Übersicht dargestellt sind.

Eine bodenschonende Bauweise und eine anschließende Bodenruhe sollen die Bodenfunktionen und die Ertragsfähigkeit weitgehend wiederherstellen. Dass Böden bei diesen Baumaßnahmen weitestgehend erhalten bzw. wiederhergestellt werden müssen, ist im Bundesbodenschutzgesetz verankert.

Informationen darüber, wie Bodenschutzmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können, enthält die 2019 erschienene DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“. Die gesamte Verantwortung dafür trägt der Übertragungsnetzbetreiber. Die Auftraggeber und Auftragnehmer sind auf den Flächen lediglich „zu Gast“.

Ein trassenspezifisches Bodenschutzkonzept legt fest, welche Maßnahmen der Bauunternehmer vor, während und nach der Baumaßnahme einhalten muss. Die Baustelle wird bodenkundlich begleitet – das soll die fachgerechte Umsetzung der Vorgaben sichern. So läuft die Bauphase ab:

  • Für die Kabelgräben werden Ober- und Unterböden möglichst horizontspezifisch bis ca. 2 m tief ausgebaut. Die maximale Tiefe kann variieren. Somit werden im Trassenverlauf erhebliche Erdmassen bewegt.



  • Die einzelnen Bodenhorizonte werden in separaten Bodenmieten gelagert.



  • Nachdem die Kabel im Graben liegen, werden die Bodenhorizonte möglichst naturgetreu wieder eingebaut.



  • Durch die angepasste Rückverdichtung sollen die Böden u.a. wieder ihre ortsüblichen Lagerungsdichten erhalten.

Doch während des Trassenbaus sind vielfältige Bodenfunktionen gefährdet. Es kann z.B. zu schadhaften Bodenverdichtungen, vermischten Bodenhorizonten oder Stoffein- und -austrägen kommen. Diese können die Eigenschaften der Böden negativ verändern. Vor allem bei ungünstigen Witterungsverläufen während der Bauausführung ist es herausfordernd, Böden horizontspezifisch aus- und wieder einzubauen sowie die typischen Lagerungsdichten wiederherzustellen – besonders bei stark heterogenen Böden.

Das Fazit daraus: Die ursprünglichen Horizontabfolgen lassen sich aus bautechnischen Gründen nicht zu 100% wiederherstellen. Insbesondere im Bereich der ehemaligen Kabelgräben sind die Böden bautechnisch verändert und durch den tiefen Bodenausbau nach Bauabschluss zunächst weitgehend destrukturiert.

Trassen sofort nutzen?

Ist das Kabel verlegt und sind die Schritte eins bis vier des Leitungstrassenbaus abgeschlossen, steht die Bodenruhe an (siehe Übersicht 1). Auch für diese ist der Auftraggeber verantwortlich. Doch Landwirte und Flächeneigentümer sollten die Bodenruhe auch aktiv einfordern. Häufig streben die Flächenbewirtschafter an, die ursprünglichen Flächen ohne Einschränkungen direkt nach Bauabschluss wieder landwirtschaftlich zu nutzen. Besser ist es jedoch, dem Boden eine mehrjährige Pause zu verordnen, um die teilweise sehr aufwendigen Maßnahmen und Anstrengungen zum vorsorgenden Bodenschutz nicht zu gefährden.

Zusätzlich spricht Folgendes für eine mehrjährige Bodenruhe: Wer die frisch aufgeschütteten, noch destrukturierten und instabilen Böden nach Bauabschluss unmittelbar pflanzenbaulich nutzt, riskiert in regulären landwirtschaftlichen Fruchtfolgen häufig zu hohe Lasteneinträge in die Fläche und damit Bodenverdichtungen.

Ein durch die Baumaßnahmen instabiles Bodengefüge reagiert darauf immer empfindlich. Die Folge können irreversible Unterbodenverdichtungen sein, die sich durch praxisübliche landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsverfahren kaum noch beseitigen lassen. Mittelfristig können dadurch Bodenschäden entstehen, die sich durch eingeschränkte Bodenfunktionen und Ertragseinbußen direkt bemerkbar machen werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine mehrjährige Bodenruhe wichtig: Sie stellt langfristig die Bodenfunktion wieder her und sichert damit die Ertragsfähigkeit der Böden. Die Trassen sollten mindestens drei Jahre, besser länger, zwischenbewirtschaftet werden. Dabei stabilisieren tiefwurzelnde Gesundungspflanzen, wie Luzerne, Kleearten und Saatmischungen, den Boden biologisch. Zudem stellt diese Zwischenbewirtschaftung maßgeblich das Bodengefüge und die Porenkontinuität wieder her.

Durch den Anbau mehrjähriger Pflanzen wie z.B. Leguminosen lässt es sich vermeiden, die Fläche intensiv zu befahren. Allenfalls den oberirdischen Pflanzenaufwuchs sollte man bei trockenen Bedingungen ein- bis zweimal jährlich bodenschonend schlegeln.

Leguminosen wurzeln tief

Wichtig bei der Zwischenbewirtschaftung ist es, standortangepasste Pflanzenbestände zu etablieren. Diese sollen die Ober- und insbesondere die Unterböden mit ihren tiefgehenden Pfahlwurzelsystemen mehrjährig intensiv durchwurzeln. Das belebt die Böden biologisch und stabilisiert das Gefüge. Auch leichtere Bodenverdichtungen können durchbrochen und der Wurzelraum für Folgekulturen damit optimal erschlossen werden. Auswahlkriterien für effiziente Gesundungspflanzen sind

  • eine sichere Bestandsetablierung,
  • Selbstverträglichkeit,
  • Frosttoleranz,
  • zunehmend eine hohe Trockenheitstoleranz
  • und, dass die Pflanzen mechanisch oder chemisch sicher zu entfernen sind (bei regulärer landwirtschaftlicher Folgenutzung).

Welche Pflanzen sich dafür besonders gut eignen, entnehmen Sie der Übersicht 2. Insbesondere Leguminosen stellen die Bodengesundheit auf Leitungstrassen sehr effizient wieder her.

Kultur passend zum Standort

Wie effizient die Pflanzen Leitungstrassen „gesunden“, hat die Fachhochschule Südwestfalen in mehrjährigen Versuchen auf verschiedenen Standorten untersucht. Die Ergebnisse, abgeleitet aus Großparzellen-Versuchen auf zwei Erdkabeltrassen in Nordwestdeutschland (Parzellengröße jeweils ca. 2000 m²), finden Sie in der Übersicht 3.

Vor allem Luzerne (Medicago sativa), eine ausgesprochene Pionierpflanze, durchwurzelt technisch veränderte Böden intensiv. Mit ihrem starken Pfahlwurzelsystem sucht sie nach Wasser und Nährstoffen. Diese Leguminose kann insbesondere vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels auch für Regionen Nordwestdeutschlands künftig attraktiver werden.

Zudem ist Rotklee (Trifolium pratense) als Gesundungspflanze besonders geeignet. Sie sollte aber aufgrund der artenspezifischen Ansprüche eher auf feuchteren Standorten zum Einsatz kommen.

Auch die Ansaat von Mischungen aus aufeinander abgestimmten Leguminosen- und Gräserarten kann man für eine erfolgreiche Zwischenbewirtschaftung nutzen. Achten Sie bei den Mischungen darauf, den Gräseranteil deutlich unter dem der Leguminosen zu halten (maximal 10%). Gut eignen sich konkurrenzschwache Gräser wie z.B. Wiesenschwingel. Da die im Bauprozess bewegten Oberböden häufig über einen großen Grassamenbesatz verfügen, kann andernfalls eine ungewollte Artenveränderung die Folge sein, in der sich Leguminosen nicht richtig etablieren können. Blühmischungen wie z.B. „BG 70“ können ebenfalls gute Ergebnisse erzielen.

Zwischenbewirtschaftung schützt vor mehr Ausgleich

Der Anbau mehrjähriger Kulturen ist nicht nur für die Bodenfunktion förderlich. Es lassen sich so auch weitere Kompensationsmaßnahmen für Kabeltrassen minimieren. Denn nach Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare Eingriffe (Baumaßnahmen) durch Naturschutz- oder Landschaftspflegemaßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden (§15, Satz 2 des BNatSchG). Ein Ausgleich bedeutet demnach, dass die ursprüngliche Funktion des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise wiederhergestellt sein muss.

Mit einigen speziellen Ausnahmen kann davon ausgegangen werden, dass die im Bauprozess getroffenen Maßnahmen und insbesondere eine langjährige Zwischenbewirtschaftung diesen Anspruch erfüllen. Damit wäre eine anderweitige Kompensation überflüssig.

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Hintergrund: Stromausbau und Entschädigung

Die Energiewende stockt – auch weil der Trassenausbau nur schleppend vorangeht. Noch immer sind Tausende Kilometer Höchstspannungsleitungen nicht gebaut, um regenerativ erzeugten Strom vom Norden in den Süden zu transportieren. Derzeit befinden sich noch über 2000 km Erdkabel im Genehmigungsverfahren.

Aktuell zu realisierende Erdkabeltrassen sind u.a.:

  • Das Projekt „SuedLink“ von Brunsbüttel bis nach Großgartach mit etwa 673 km Länge,
  • der „Südostlink“ von Wolmirstedt zum Netzknoten Isar bei Landshut mit ca. 539 km Länge,
  • und das Projekt „A-Nord“ von Emden nach Osterath mit einer Länge von rund 300 km.

Zusätzlich zum Stromnetz wird auch das Gasfernleitungsnetz ausgebaut. Ein aktuelles Beispiel ist die derzeit im Bau befindliche Erdgasleitung „Zeelink“ mit einer Länge von rund 215 km.

Hinsichtlich der Entschädigung, auch für eine mehrjährige Zwischenbewirtschaftung, ist es für die meisten Bauern sinnvoll, sich den Rahmenvereinbarungen der Bauernverbände anzuschließen. Welche Entschädigung das Recht zuspricht und wie Rahmenvereinbarungen diese verbessern können, haben wir hier für Sie bereitgestellt: www.topagrar.com/stromtrassen2020

Beim Bodenschutz spielt aber auch das Verhandlungsgeschick sowie die Präsenz des Betriebsleiters vor Ort eine wichtige Rolle. Hier einige Tipps:

  • Seit Mitte 2019 ist die Bundesnetzagentur direkt gesetzlich verpflichtet, für geeignete Überwachungsmaßnahmen beim Bodenschutz zu sorgen (§43i EnWG). Damit können Sie den Druck auf die Übertragungsnetzbetreiber deutlich erhöhen.



  • Untersuchungen der Netzbetreiber im Vorfeld der Planung und Bauausführung auf Ihren Flächen sollten Sie dulden – letztendlich kommen Ihnen die Ergebnisse zugute.



  • Lassen Sie zusätzliche Entschädigung des Arbeitsstreifens (häufig ca. 40 m) beim Erdkabelbau festschreiben.



  • Begrenzen Sie die Haftung für Schäden und vereinbaren Sie mehr Bodenschutz.



  • Bei der Baustelle vor Ort präsent zu sein hilft, konkrete Schäden im Betrieb festzuhalten (Bautagebuch, Vorab-Bodenproben, Fotos).



  • Unterschreiben Sie keinesfalls abschließende Ausgleiche für Nutzungsschäden oder Befristungen von Schadenersatzansprüchen.

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Kommentar: Bodenschutz geht vor!

von Prof. Dr. Thomas Weyer unbd Jonas Splietker, FH Soest.

Nach wie vor bleibt das Thema „Erdkabel“ in Deutschland brisant. Die laufende Energiewende und der gesetzlich verankerte Erdkabelvorrang führen dazu, dass in hohem Maße auf land- und forstwirtschaftliche Böden zugegriffen wird.

Zwar ist in den letzten 25 Jahren der Bodenschutz im Leitungstrassenbau deutlich stärker in den Fokus gerückt, was sich auch durch zahlreiche Leitlinien und einige aktuelle Forschungen zeigt. Doch das Ziel – ein wirkungsvoller Bodenschutz – kann nur dann gelingen, wenn sich sämtliche beteiligten Akteure in allen relevanten Projektphasen eines Bauvorhabens auf die Grundsätze des Bodenschutzes verständigen, diese transparent kommunizieren und verbindlich festlegen! Dazu müssen Landwirte, deren Interessenverbände sowie Bodenschutzbehörden frühzeitig in die Planung eingebunden werden und sich aktiv beteiligen – auch während der Bauphase.

Notwendig ist zudem, im jeweiligen Planfeststellungsbeschluss „Bodenschutzstandards“ sowie trassenspezifische Konzepte zum Bodenschutz und zur Zwischenbewirtschaftung festzulegen. Eine unabhängige bodenkundliche Baubegleitung mit „Vetorecht“ sollte während der Bauausführung und der Zwischenbewirtschaftung darauf achten, dass die zu treffenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Den Landwirten helfen entsprechende (verhandelte) Entschädigungen kurzfristig. Wichtiger ist, dass Acker- und Waldböden langfristig wiederhergestellt werden – unsere Böden sind Lebensgrundlage und notwendiges Betriebskapital.

Im Bereich Heft+ haben wir für Sie noch weitere Infos und Links zusammengetragen

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