Bei 14 Z-Saatgut-Sorten hat die EU-Kommission bzw. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Mindestkeimfähigkeit auf 70% herabgesetzt. Betroffen sind folgende drei Ackerbohnen-Sorten:
- Fanfare,
- Fuego und
- Tiffany.
Von den Sojabohnen-Sorten sind elf betroffen:
- Adsory,
- Coraline,
- RGT Sforza,
- RGT Shouna,
- RGT Sircoa,
- RGT Stumpa,
- Sculptor,
- Sirelia,
- Solena,
- Soprana und
- Sultana.
Fristen und Auflagen beachten
Betroffenes Ackerbohnen-Saatgut darf nur bis zum 30. April 2019 Inverkehr gebracht werden, Sojabohnen-Saatgut bis zum 31. Mai 2019. Zudem muss das amtliche Etikett den Vermerk „verminderte Keimfähigkeit“ oder „herabgesetzte Keimfähigkeit“ tragen. Die Angaben können auch auf einem Zusatzetikett stehen.